Ab Juli 2027 550 Euro pro Tonne Kunststoff – neue Verpackungssteuer trifft Lebensmittelwirtschaft

Hintergrund

Ab Juli 2027 will das Bundesfinanzministerium diverse Kunststoffverpackungen teurer machen. In der Lebensmittelwirtschaft bildet sich gegen den Gesetzentwurf Widerstand.

Mittwoch, 21. Oktober 2026, 07:40 Uhr - Strategien
Thomas Klaus
Griff mit Folgen: Die Steuer soll auf die Kunden abgewälzt werden. Bildquelle: Getty Images

Geht es darum, sich neue Steuern auszudenken, haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD bereits einiges geliefert. Jüngstes Beispiel ist der Entwurf eines Kunststoffverpackungssteuergesetzes (KunststoffVStG) aus dem Bundesfinanzministerium. In dem Begleitpapier für die Bundestagsabgeordneten räumt das SPD-geführte Ministerium ein, dass das KunststoffVStG ein Griff in die Taschen der Verbraucher wäre. Wörtlich heißt es: „Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten. Die Ausgestaltung der Kunststoffverpackungssteuer als Verbrauchssteuer ist darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Belastung auf den Endkunden abwälzen.“

Besagte Steuerschuldner wären die Hersteller von Kunststoffverpackungen in Deutschland sowie die Unternehmen, die Verpackungen in das Land einführen. Händler und Hersteller aus der Lebensmittelbranche könnten als Hersteller oder Importeure von Verpackungen betroffen sein; eine klare Abgrenzung fehlt noch. Für jede Tonne Kunststoff in Verpackungen wären ab Juli des kommenden Jahres 550 Euro fällig. Dem Entwurf zufolge wären Kunststoffverpackungen und Kunststofffolien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent steuerpflichtig. Erfasst würden im Wesentlichen Folien, Transport- und Verpackungsmittel sowie Deckel und Kunststoffkapseln. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff soll es auf Antrag eine Entlastung geben. Kursierende Rechenbeispiele gehen zum Beispiel davon aus, dass eine PET-Getränkeflasche mit 0,5 Liter Inhalt 99 Cent teurer würde; bei 1,5 Liter wären es 1,93 Cent. Der Bund will dank des KunststoffVStG ab 2028 knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich kassieren. Neben höheren Steuereinnahmen ist ein geringerer Verpackungsverbrauch ein Ziel. Aus dem Begleitpapier: „Mit dem steuerlichen Preissignal wird ein Impuls für einen verminderten Einsatz von Kunststoffverpackungen gesetzt.“

Zusätzliche Bürokratie

In einer Stellungnahme nehmen 33 Wirtschaftsverbände auch daran Anstoß, dass die neue Steuer als Änderungsantrag in das laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden soll – ohne Ressortbeteiligung und größere parlamentarische Beratung. Neben dem Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und dem Lebensmittelverband Deutschland unterschrieb unter anderem die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Zwar plant der Gesetzentwurf mit 788 zusätzlichen Stellen, aber das überzeugt die Zoll- und Steuerbeamten anscheinend nicht. Allein die vom Ministerium benannten jährlichen Personal- und Sachkosten der Zollverwaltung durch das KunststoffVStG belaufen sich auf 44,1 beziehungsweise 3,73 Millionen Euro. Branchenverbände schätzen die jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft auf mindestens 600 Millionen Euro. Mirko Oeltermann, Vorsitzender des Verbandes Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft Bremen (NaGeB), meint im LP-Gespräch: „Wir schaffen Bürokratie, um eine Steuer zu administrieren, deren Kosten wir anschließend über höhere Preise selbst bezahlen.“ Den Bundesfinanzminister würde NaGeB-Chef Oeltermann am liebsten fragen: „Herr Klingbeil, was kommt als Nächstes?“

Steuer mit toxischer Wirkung

Die Meinung von von LP-Redakteur Thomas Klaus

Die Bundesregierung will die Autofahrer per Tankrabatt entlasten, sagt sie. Einerseits. Die Bundesregierung will die Verbraucher mit neuen Steuern belasten, sagt sie. Andererseits. Nach der Zuckersteuer ist eine Steuer auf Kunststoffverpackungen der neueste Coup aus dem Hause von Finanzminister Lars Klingbeil. Erkennbar sind bereits jetzt einige Ungereimtheiten. Beispiel: Verpackte Importwaren aus der EU und aus Drittstaaten sollen steuerfrei bleiben. Das ließe ausländische Konkurrenten frohlocken. Doch selbst ohne handwerkliche Mängel: Die neue Steuer hätte eine toxische Wirkung. Dieses Land kann sich keine weiteren Steuern und somit Nadelstiche gegen das Konsumklima leisten.

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