Verpackung Fakten zur Plastiktüte

Eine Broschu?re des Umweltbundesamts (UBA) liefert Hintergru?nde zur Einwegtragetasche.

Donnerstag, 09. Mai 2013 - Sortimente
Lebensmittel Praxis

Als Plastiktüten definiert das UBA alle Einweg-Kunststofftüten, die im Einzelhandel als Servicepackungen abgegeben werden, unabhängig davon, ob dies kostenlos (für Bekleidung, Elektronik, Obst und Gemüse) oder kostenpflichtig ist (Tragetasche im LEH).

Die Anzahl der pro Person und Jahr verwendeten Plastiktüten (Einweg und Mehrweg) ist in den EU-Staaten sehr unterschiedlich: 18 Stück pro Jahr und Person sind es in Irland, 71 in Deutschland (viertniedrigster Wert in Europa), 421 in Bulgarien. Durchschnittlich also 198 Stück EU-weit (27 Staaten).

Im Jahr 2011 wurden hierzulande 9,65 Mio. t Kunststoff verbraucht – nur 68.000 t (0,71 Prozent) davon flossen in die Herstellung von Plastiktüten.

In Deutschland unterliegen Plastiktüten, egal ob sie kostenpflichtig oder nicht sind, der Verpackungsverordnung. Hersteller tragen damit die Produktverantwortung und sind verantwortlich für die Entsorgung. Daher werden Tüten über die dualen Systeme lizenziert. Landen die Plastiktragetaschen als Abfall in der Tonne, werden sie stofflich oder energetisch verwertet – aus Sicht des UBA der richtige Weg zumindest in Bezug auf Umweltverschmutzung durch weggeworfene Plastiktüten.

Quelle: Umweltbundesamt (April 2013); im Pressebereich kann das Papier kostenlos heruntergeladen werden.

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