Politik Büros dürfen kälter sein

Öffentliche Gebäude sollen ab September in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad Celsius beheizt werden, das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Damit sinkt auch die Empfehlung für Büroarbeitsplätze um 1 Grad.

Mittwoch, 24. August 2022 - Hersteller
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Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen demnächst gar nicht mehr geheizt werden. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.

Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) begrüßt, dass der Gesetzgeber erste Regelungen zugunsten von Energiesparmaßnahmen am Arbeitsplatz flexibilisieren will, fordert aber eine noch weitere Absenkung: Die Politik solle ambitionierter vorgehen und eine Absenkung auf 18 Grad ermöglichen, kommentiert ANG-Hauptgeschäftsführerin Stefanie Sabet die Kurzfristenergiesicherungsverordnung. „Auch muss die gesamte Heizperiode von der befristeten Verordnung abgedeckt werden. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die Betriebe die notwendigen Energieeinsparmaßnahmen ohne große innerbetriebliche Verzögerungen umsetzen können“, so Sabet weiter.

In der neuen Regelung außerdem vorgesehen, ist es auch, auf die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern, die bisher aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen geschieht, zu verzichten. Ausgeschaltet werden soll auch beleuchtete Werbung. Eine weitere Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.

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