Die obersten Zivilrichter bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München. In dem Fall hatte die Wettbewerbszentrale einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt, weil Kunden Brötchen dort vor- und nachmittags kaufen konnten. In Bayern dürfen Bäckereien an Sonntagen nur drei Stunden öffnen. Daran muss sich die Kette laut BGH aber nicht halten, weil es in den Läden auch Tische und Stühle gibt. Das Gaststättenrecht ist in dem Punkt in allen Bundesländern ähnlich, daher gilt das Urteil bundesweit.
Öffnungszeiten Bäckereien bekommen mehr Freiraum
Bäckereien dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten Brot und Backwaren verkaufen – allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe. Als „zubereitete Speisen“ dürften Brot und Brötchen deshalb von früh bis spät abgegeben werden. (Az. I ZR 44/19)
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