EU-Lieferkettengesetz Durchbruch trotz deutscher Vorbehalte

Das geplante EU-Lieferkettengesetz, das den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten stärken soll, steht kurz vor der Verabschiedung. Trotz erheblicher Bedenken innerhalb der Bundesregierung seitens der FDP.

Freitag, 15. März 2024 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Durchbruch trotz deutscher Vorbehalte
Bildquelle: Shutterstock

Eine Mehrheit der EU-Staaten sprach sich jetzt für eine abgeschwächte Version des Gesetzes aus und überstimmte damit die Bedenken Deutschlands, das sich enthielt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft heute mit. Die deutsche Enthaltung kommt faktisch einer Ablehnung gleich. Die FDP hatte sich gegen eine Zustimmung Deutschlands ausgesprochen, aus Sorge vor bürokratischen Belastungen und rechtlichen Risiken für Unternehmen, die sich möglicherweise aus Europa zurückziehen könnten. Demgegenüber unterstützen SPD und Grüne das Vorhaben, was zu einem offenen Konflikt innerhalb der Koalition führte.

Das Gesetz sieht vor, große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, sollten sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren oder ihre Geschäftspraktiken nicht mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sein. Im Dezember erzielten die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten eine Einigung auf einen Gesetzestext, der allerdings für eine Verabschiedung abgeschwächt wurde, um eine ausreichende Mehrheit zu sichern. So wurden die Anforderungen für die betroffenen Unternehmen gelockert: Nun fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro unter das Gesetz, nachdem ursprünglich niedrigere Schwellenwerte vorgesehen waren. Diese Abschwächung fand statt, nachdem es zunächst keine Mehrheit für die Einigung vom Dezember gab. Außerdem wurden bestimmte Risikosektoren aus dem Geltungsbereich des Gesetzes entfernt, was bedeutet, dass einige Branchen mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen, wie die Landwirtschaft oder Textilindustrie, weniger streng reguliert werden.

Trotz dieser Abschwächungen geht die EU-Version des Lieferkettengesetzes über die Anforderungen des deutschen Gesetzes hinaus, indem sie Unternehmen grundsätzlich auch für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar macht – eine Bestimmung, die im deutschen Gesetz nicht enthalten ist.

Kritik kam insbesondere von Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, die die wiederholten Abschwächungen und den damit verbundenen Verlust an Glaubwürdigkeit bemängelte. Die FDP hingegen, vertreten durch die Europaabgeordnete Svenja Hahn, sieht in den Änderungen einen Erfolg ihrer Verhandlungsführung, betont jedoch weiterhin die Praxisferne des Gesetzes wegen ungelöster Haftungsfragen. Das Lieferkettengesetz steht nun zur endgültigen Abstimmung im EU-Parlament an, wo eine Zustimmung als wahrscheinlich gilt.

Neue Produkte

Viel gelesen in Hersteller

Nachhaltigkeit

Sortiment

Personalien Hersteller

Im Gespräch - Hersteller

Warenkunden

LP.economy - Internationale Nachrichten