EU-Kommission Mikroplastik in EU künftig verboten

In der Europäischen Union wird der Verkauf von Mikroplastik sowie von Produkten untersagt, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Die Maßnahmen betreffen unter anderem Kosmetika.

Dienstag, 26. September 2023 - Hersteller
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Die beschlossene Beschränkung umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Die Partikel reichern sich in Tieren, einschließlich Fischen und Schalentieren, an und können daher auch in Nahrungsmittelkreislauf gelangen.

Das Verbot betrifft unter anderem Kosmetika, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird, z. B. für Hautpeelings (Mikroperlen) oder die Erzielung einer spezifischen Textur, Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel, Medizinprodukte etc.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen, ihre Hersteller müssen jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden.

Die neuen Vorschriften sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten, in anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten. In hinreichend begründeten Fällen gelten für die betroffenen Akteure Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Vorschriften und Entwicklung von Alternativen.

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