Energieversorgung Politik muss jetzt entscheiden

Die von der Bundesregierung eingesetzte „Experten-Kommission Gas und Wärme“ hat ihre ersten Vorschläge präsentiert. Ab dem 1. Januar sollen industrieller Großverbraucher 70 Prozent ihres Gasverbrauchs aus 2021 zu einem festen Beschaffungspreis von 7 Eurocent beziehen können.

Montag, 10. Oktober 2022 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Politik muss jetzt entscheiden
Bildquelle: Getty Images

Hier im Wortlaut der Zwischenbericht: Die Kommission schlägt vor, große industrielle Verbraucher (größer 1,5 Mio. kWh/a), die über eine geregelte Lastgangmessung (RLM) verfügen, mit einem eigenen Entlastungsinstrument zu adressieren. Es handelt sich in Summe um circa 24.000 bis 25.000 Unternehmen. Ausgenommen hiervon sollen Gaskraftwerke, größere Wohneinheiten und ggfs. weitere, noch zu identifizierende Verbraucher sein. Gaskraftwerke sollen ausgenommen werden, da keine weiteren Anreize zur Gasverstromung gegeben werden sollen. (...)

Es wird grundsätzlich ein zu entlastendes Kontingent des Gasverbrauches definiert. Das Kontingent bemisst sich im Regelfall an 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021. Für die verbliebene Menge des Gasverbrauchs wird der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig. Dadurch wird ein starker Sparanreiz gesetzt. Eine mengenmäßige Obergrenze des zu entlastenden Gasverbrauches wird nicht definiert, da aufgrund der enormen Bandbreite der verbrauchten Mengen eine diskriminierungsfreie Definition nicht möglich ist.

Für dieses Kontingent von 70 Prozent wird ein Beschaffungspreis von 7 Eurocent pro kWh definiert. Die geförderte Gasmenge kann das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten. Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden. Die gewährte Subvention wird über den jeweiligen Gaslieferanten administriert. Um eine Umsetzung beider Stufen zu ermöglichen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Versorger in die Lage zu versetzen, die Maßnahmen schnell, rechtssicher und ohne eigene Risiken umzusetzen. Der Staat sollte die Regelungen so ausgestalten, dass rechtliche Risiken insbesondere im Bereich der beihilferechtlichen Prüfungen nicht entstehen.

Jetzt ist die Politik am Zug

Die Bundesregierung will die Vorschläge der Expertenkommission zur Gaspreisbremse zügig prüfen und über die Umsetzung beraten. Das erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag. Hebestreit betonte, dass das Kanzleramt gemeinsam mit den Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sehr zügig an der Umsetzung arbeiten werde. Die Kommission habe trotz des engen Zeitplans eine sehr gute Grundlage erarbeitet. „Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten“, erklärte Hebestreit. Dazu gehöre auch der sorgsame Umgang mit dem knappen Gas. Welche Vorschläge die Regierung in die Tat umsetzen werde, sei offen.

Es sei unter anderem eine europarechtliche Prüfung nötig, sagte Hebestreit. Wichtig sei es, dass die beiden Energiepreisbremsen für Gas und Strom „zusammengedacht“ würden. Bis zu den Länderberatungen am Ende der kommenden Woche sollten die verantwortlichen Ministerien über den Stand der Umsetzung berichten, kündigte Hebestreit an.

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Produkte

Viel gelesen in Hersteller

Nachhaltigkeit

Sortiment

Personalien Hersteller

Im Gespräch - Hersteller

Warenkunden

LP.economy - Internationale Nachrichten