Bundeskartellamt Bußgelder wegen vertikaler Preisabsprachen

Wegen illegaler Preisabsprachen u. a. bei Kaffee, Schokolade und Süßigkeiten hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von knapp 152 Mio. Euro gegen Handel und Industrie verhängt. Die Unternehmen hätten zu Lasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise getroffen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Donnerstag, 18. Juni 2015 - Handel-Archiv
Lebensmittel Praxis
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Bestraft wurden Edeka, Rewe, Kaufland, Metro, Aldi, Fressnapf und Das Futterhaus genauso wie Haribo, Ritter, Johnson & Johnson sowie Dr. Kurt Wolff.

Alle Verfahren, die auf eine Durchsuchungsaktion an 15 Standorten von Anfang 2010 zurückgehen, seien einvernehmlich mit den betroffenen Unternehmen beendet worden, teilte das Bundeskartellamt mit. Der Kaffeehersteller Melitta blieb straffrei, da er dem Kartellamt bei der Aufklärung der Absprachen maßgeblich geholfen hatte.

Im Kaffee-Fall hatte nach Darstellung des Bundeskartellamtes Melitta mit den großen Handelskonzernen Edeka, Rewe, Kaufland und Metro spätestens Ende 2004 vereinbart, die Endverkaufspreise nicht unter ein bestimmtes Niveau fallen zu lassen. Melitta habe dabei die Preise beobachtet, Handelsunternehmen Sondervergütungen oder „Werbekostenzuschüsse“ für die Einhaltung der Preisgrenzen gewährt und die einheitliche Umsetzung von Preiserhöhungen 2004, 2005 und 2007 bei allen Beteiligten moderiert.

„Preispflege“ zusammen mit zahlreichen großen Handelskonzernen wirft das Amt auch Haribo für Fruchtgummis und Lakritz vor. Dabei hätten Haribo-Verantwortliche beispielsweise immer wieder den Discounter Aldi bedrängt, die Preise für die Süßwaren nicht zu sehr zu senken, da die übrigen beteiligten Handelsketten um ihre Margen fürchteten. Haribo erklärte dazu, das Unternehmen sei sich bei den über sieben Jahre zurückliegenden Vorgängen nicht bewusst gewesen, dass sie gegen Recht verstießen. Künftig werde es ähnliche Vorgänge nicht mehr geben. Aldi betonte in einer Mitteilung, dass das Bundeskartellamt im Gesamtverfahren bei den Beteiligten zwischen verschiedenen Schweregraden unterscheidet. Die leichteste Form, nämlich lediglich dem steten Drängen eines Herstellers nachgegeben zu haben, sehe das Bundeskartellamt allein bei Aldi. Hier ging es um eine von Haribo verlangte Erhöhung des Verkaufspreises um 6 Cent/300-g-Beutel im Jahr 2005 und um 4 Cent/300-g-Beutel im Jahr 2008. "Auch wenn das Bundeskartellamt die beiden genannten Preiserhöhungen als Ordnungswidrigkeit einstuft, hat es die verbraucherfreundliche Preispolitik und die Preisführerschaft von Aldi bei der Bußgeldbemessung bußgeldmindernd berücksichtigt", heißt es aus dem Unternehmen. Die Unternehmensgruppen Aldi Süd und Aldi Nord hätten umfassend zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen