Düsseldorfer Mostert Geschütze Angabe

Der „Düsseldorfer Mostert" ist ab sofort ein geschütztes Regionalprodukt nach EU-Recht. Damit darf nur Senf, der nach bestimmten Qualitätskriterien in der Rheinmetropole hergestellt wurde, diese Bezeichnung führen.

Donnerstag, 13. September 2012 - Sortiment-Nachrichten
Lebensmittel Praxis

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Düsseldorfer Mostert bereits 2009 als grundsätzlich schützenswert eingestuft. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung als „geschützte geografische Angabe" hat jetzt die EU-Kommission getroffen. „Mit der Beantragung einer geografisch geschützten Angabe für den Düsseldorfer Mostert will Löwensenf den Spezialitätencharakter des ABB – Düsseldorfer Mostert unterstreichen, seine Authentizität wahren und die Region stärken", sagt Volker Leonhardi, Marketingleiter bei Löwensenf.

Mit der EU-Verordnung reiht sich der Düsseldorfer Mostert ein in einen Kreis von derzeit mehr als 1.000 regionalen Spezialitäten, die von der EU besonders geschützt werden. Weitere Beispiele sind die Nürnberger Rostbratwürste, Aachener Printen, Champagner oder Parmaschinken. Der EU-Schutz soll sicherstellen, dass in Europa traditionelle Qualitätsprodukte in einer bestimmten Region oder Stadt und nach bewährten Standards hergestellt werden.

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