Karl-Heinz Bablok ist Betreiber einer kleinen Hobby-Imkerei im bayrischen Kaisheim und produziert Honig in der Nähe eines Ackers, auf dem Gen-Mais MON 8120 angebaut wird, der ausschließlich als Viehfutter Verwendung findet. In Proben seines Honigs wurden Pollen des Gen-Maises nachgewiesen. Daraufhin musste der Imker seine gesamte Honigernte über eine Müllverbrennungsanlage entsorgen und verklagte den Eigentümer des Mais-Ackers, hier den Freistaat Bayern, auf Schadenersatz.
In der Zwischenzeit hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Fall dem EuGH in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt (Az C-442/09). Dort geht es nunmehr um die grundsätzliche Frage, ab Honig, in dem sich Pollen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) befinden, einer besonderen Genehmigung bedarf, um in den Verkehr gebracht werden zu können, und ob dann der Honig entsprechend gekennzeichnet werden muss. Bejaht der Gerichtshof diese Frage, würde die ursprüngliche Schadenersatzklage zu einem existenzgefährdenden Bumerang für die Imker werden, in deren Honig sich Spuren von Gen-Pflanzen nachweisen lassen. GVO-gekennzeichneter Honig ließe sich praktisch nicht mehr verkaufen. Der EuGH hat angekündigt, am 6. September eine Entscheidung in der Sache zu veröffentlichen.
Honig Bumerang aus Luxemburg
Weil sein Honig durch Pollen von Gen-Mais kontaminiert worden war, hatte ein Imker aus Bayern auf Schadenersatz geklagt. Die Angelegenheit liegt nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und könnte zu einem herben Urteil zu Lasten der Honig-Imker führen.
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