Markenrechtsstreit Ritter Sport geht gegen Urteil zu quadratischem Haferriegel vor

Der Schokoladenhersteller Ritter gibt sich im Markenrechtsstreit mit der Firma Wacker nicht geschlagen. Die jüngste Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart akzeptiert das Unternehmen nicht und legt Berufung ein.

Montag, 09. Februar 2026, 11:01 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Zu ähnlich? Das Landgericht Stuttgart erkennt keine Markenrechtsverletzung gegen Ritter Sport, doch der Streit geht in die nächste Instanz. Bildquelle: Wacker/Ritter Sport

Ritter Sport legt nach der Niederlage im Rechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel Berufung am Oberlandesgericht Stuttgart ein, wie das Gericht mitteilt. Das Unternehmen akzeptiert damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Januar nicht. Der Schokoladenhersteller hatte gegen die Firma Wacker aus Mannheim geklagt, die den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ vertreibt.

Das Landgericht hatte die Klage im Januar abgewiesen. „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer bei der Urteilsverkündung. Ritter Sport hatte unter anderem auf Unterlassung geklagt.

Der Schokoladenhersteller sieht in dem quadratischen Riegel eine Verletzung seiner seit 1996 markenrechtlich geschützten Verpackung. Die Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal, argumentierte das Unternehmen. Ritter Sport befürchtet eine Markenkollision, weil es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden.

Das Unternehmen kritisierte nun das Urteil: „Beispielsweise wurde unserer Quadratmarke trotz ihrer enorm hohen Verkehrsbekanntheit der entsprechende Schutz abgesprochen.“ Weil solche Entscheidungen über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben könnten, halte es Ritter Sport für geboten, diese in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen. 

Wacker nimmt Produkt vorsorglich aus dem Sortiment

Der Gründer der Firma Wacker, Matteo Wacker, nahm den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack vorübergehend aus dem Sortiment. Kunden konnten das Produkt zuletzt nicht mehr im Internet bestellen. Wacker ersetzte den Riegel durch einen klassischen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“.

Hintergrund ist die Sorge vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte Wacker. Ritter Sport hatte bereits während des Verfahrens angekündigt, eine Niederlage nicht zu akzeptieren und in diesem Fall weiter zu klagen.

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