MSC Arbeitsrechtliche Standards für Fischereien

Das Zertifizierungsunternehmen Marine Stewardship Council (MSC) beabsichtigt 2018 erstmals, arbeitsrechtliche Anforderungen an Fischereien in seinem Standard zu verankern. Der neue Ansatz sehe eine verpflichtende Selbsterklärung zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Anforderungen für Fischereien und für die Erstverarbeitung auf See vor.

Mittwoch, 18. April 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Arbeitsrechtliche Standards für Fischereien
Bildquelle: Marine Stewardship Council

Für die Zeit ab 2020 wird vorgeschlagen, Hoch-Risiko-Fischereien einem zusätzlichen Audit zu unterziehen, das die Erfüllung eines externen Sozialstandards prüft. Dieser wird derzeit entwickelt. Für landbasierte Lieferketten soll eine eigene Konsultation im Frühherbst 2018 erfolgen.

„Schon seit längerer Zeit fordert der deutsche Lebensmittelhandel die Einführung arbeitsrechtlicher Anforderungen an Fischereien. Mit diesem Ziel haben sich die Handelsunternehmen intensiv an den jüngst abgeschlossenen Konsultationen zur Weiterentwicklung des MSC beteiligt.“, so Christian Mieles, Geschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH). Die Unternehmen des Lebensmittelhandels seien sich ihrer Verantwortung bewusst und weiten seit Jahren Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei aus. Ein Ansatz besteht darin, Ware aus Fischereien zu beziehen, die nach dem MSC-Standard zertifiziert sind.

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