Online-Händler müssen ab sofort einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihren Webseiten und in ihren Apps anbieten. Das schreibt ein neues Gesetz vor, das den Widerruf von Online-Käufen genauso einfach machen soll wie den Kauf selbst. Die Handelsverbände kritisieren die Neuregelung – sie befürchten zusätzliche Bürokratie und mehr Missbrauch.
Lebensmittel von der Regelung ausgenommen
Die Pflicht gilt für nahezu den gesamten Onlinehandel mit Verbrauchern: vom großen Versandhändler über kleine Spezialshops bis hin zu Streaming-Anbietern und Plattformen für Online-Kurse. Bei Marktplätzen wie Amazon und Ebay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung laut der Regelung beim jeweiligen Plattformbetreiber. Ausgenommen sind unter anderem individuell angefertigte Waren sowie Produkte, die schnell verderben – etwa frische Lebensmittel. Der Widerruf läuft künftig in zwei Stufen ab: Ein Klick auf eine klar beschriftete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Einen Widerrufsgrund darf der Händler nicht verlangen. Ein zweiter Klick schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.
Ministerin: Echter Gewinn für den Verbraucherschutz
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem „echten Gewinn für den Verbraucherschutz“: „Denn wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband betonte, das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich durch die Neuregelung nicht. Der Widerruf bleibe weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist von in der Regel 14 Tagen möglich.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov finden 79 Prozent der Befragten, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf erleichtert. Jeder Dritte gab an, ein leicht zugänglicher Button erhöhe die Bereitschaft, online einzukaufen.
Handelsverbände warnen vor Bürokratie und Abmahnrisiken
Die Handelsverbände sehen die Neuregelung dagegen kritisch. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, sagte, Widerruf und Rückgabe seien bei den hiesigen Anbietern bereits „problemlos und äußerst einfach möglich“. Die neuen Vorgaben brächten vor allem kleineren Unternehmen erhebliche Bürokratielasten. Auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel warnte vor Problemen: Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als gesetzlich vorgeschrieben. Durch den neuen Button komme es zu einer Vermischung dieser freiwilligen und der gesetzlichen Fristen, was Verbraucher verwirren könne. Geschäftsführerin Alien Mulyk sagte: „Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Zudem bestehe das Risiko, dass automatisierte Programme massenhaft Bestellungen aufgeben und anschließend widerrufen könnten.
Der Bundesverband Onlinehandel hält die Vereinfachung für unnötig und warnt vor zunehmendem Missbrauch. Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen schilderte Beispiele: „Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien bereits jetzt hoch. Der Verband fordert klare Grenzen gegen solchen Missbrauch.