Ehrmann Erfolg vor Gericht

Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Slogan darf aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen speziellen gesundheitsbezogenen Hinweis.

Donnerstag, 12. Februar 2015 - Industrie-Archiv
LEBENSMITTEL PRAXIS

Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann wegen Irreführung verklagt. Bei dem Früchtequark handele es sich jedoch erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, urteilte der BGH nun. Der Verbraucher wisse, dass Früchtequark mehr Zucker beinhalte als Milch, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe.  Nach Europarecht brauche ein solcher Slogan jedoch zusätzliche Angaben wie etwa einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung. Um darüber zu entscheiden, wies der BGH den Fall daher an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück.