Wann darüber entschieden werde, sei noch offen, so das Gericht (Az.: 13 A 2840/21). Das Verwaltungsgericht Münster hatte im September entschieden, dass die Behörden einen Schlachthof von Westfleisch im Kreis Coesfeld in der ersten Phase der Corona-Pandemie zu Recht vorübergehend geschlossen hatte. Demnach waren die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für die befristete Maßnahme erfüllt.
Westfleisch mit Sitz in Münster betreibt im Kreis Coesfeld einen Schlacht- und Zerlegebetrieb. Er wurde am 8. Mai 2020 zeitweise stillgelegt, nachdem 171 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Westfleisch zweifelt die Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Schließung an.