Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien sind aus Sicht der Bundesrichter allein kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes. Damit wertete das Gericht die Tierschutzbelange höher als bisher. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der heftig umstrittenen Praxis aber noch rechtmäßig. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen. Über die Revisionen gegen diese Urteile hatte das Bundesverwaltungsgericht im Mai bereits ausführlich mündlich verhandelt.
Urteil Töten weiter erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht nur noch vorübergehend als zulässig eingestuft. Bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken jedoch weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig. (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)
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