Wissing hatte vor einem halben Jahr die Initiative ergriffen: „Die Weinkultur ist identitätsstiftend für ganz Rheinland-Pfalz – und damit ein schützenswertes Kulturgut.“ Schließlich sei 2016 auch die belgische Bierkultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Auch die türkische Kaffeekultur ist in der Liste. Die Aufnahme des Kulturguts Wein ins immaterielle Kulturerbe müssen die Träger des Kulturguts, also die Weinerzeuger, beantragen. Die Antragstellung bedürfe einer eingehenden Vorbereitung, sagte Steitz im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Aus seiner Sicht sollte der Antrag für den gesamten Weinbau in Deutschland gestellt werden. Jetzt müsse überlegt werden, ob der Antrag über die Weinbauverbände oder über die neuen Schutzgemeinschaften vorbereitet werde.
Unterstützt wird die Kulturerbe-Initiative vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP). Die Weinkultur in Deutschland in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufzunehmen, sei ein wichtiges Signal der Wertschätzung für deutsche Winzer, erklärte der Verband in einer Entschließung seiner Mitgliederversammlung.
Auch die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) unterstützt die Initiative, plädiert aber für eine Aufnahme ohne regionalen Bezug. „Wein war schon immer ein Kulturprodukt mit unterschiedlichen regionalen Ausprägungen“, sagt die OIV-Vizepräsidentin Monika Christmann von der Hochschule Geisenheim. Andere Länder würden das sicherlich mit unterstützen. Und in Georgien oder Armenien gebe es schließlich schon seit 8000 Jahren Weinbau.