Produktsicherheit Zollamt Kassel stoppt Sendung mit Lebensmitteln

Das Zollamt Kassel hat zwei große Sendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten gestoppt. Bei einer Sendung von acht Tonnen Cashewkernen aus der Elfenbeinküste fehlte ein Gesundheitszeugnis: zudem bestand Salmonellenverdacht. 

Freitag, 13. Februar 2026, 12:41 Uhr
Thomas Klaus
Auch Cashekerne im Visier: Das Zollamt Kassel hat zwei große Sendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten gestoppt. Bildquelle: Generalzolldirektion

Das Zollamt Kassel hat zwei große Sendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten gestoppt. Dies teilte das Zollamt mit. Die Beamten vermuten Mängel bei den Produkten.

Auffälliger und modriger Geruch bemerkt

Bei einer Einfuhrsendung von acht Tonnen Cashewkernen aus der Elfenbeinküste fehlte ein erforderliches Gesundheitszeugnis. Zudem lagen dem Zollamt Informationen über eine mögliche Belastung mit Salmonellen vor. Die Zöllner inspizierten die teilweise beschädigten 50 Kartons genauer und bemerkten einen auffälligen, modrigen Geruch. Um eine mögliche Verbrauchergefährdung auszuschließen, stoppten sie die für einen Lebensmittelhändler in Bayern bestimmte Sendung und schalteten die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde ein.

Kojisäure-Anteil womöglich über Grenzwerten

Auch eine Sendung aus Großbritannien mit drei Tonnen verschiedener Kosmetikprodukte aus unterschiedlichen Ursprungsländern unterzogen die Beamten einer eingehenden Überprüfung. Dabei ergab sich der Verdacht, dass Produkte zur Hautaufhellung einen Anteil von Kojisäure enthalten könnten, der über den in der EU zulässigen Grenzwerten liegt. Zudem fehlte eine genaue Angabe. Darüber hinaus wiesen die Produkte keine deutsche Verbraucherinformation auf, was einen Verstoß gegen die EU-Kosmetikverordnung darstellt. „Die fehlende deutsche Produktbeschreibung ist ein eigenständiges Verkehrshindernis“, zitierte das Zollamt den Abfertigungsbeamten Kevin Klugescheid in der Mitteilung. Auch hier schaltete das Zollamt die zuständige Überwachungsbehörde für kosmetische Mittel ein.

Zollbeamter Klugescheid: Unser Ansatz funktioniert

Bis zur endgültigen Bewertung dürfen die Waren nicht weitertransportiert oder in Verkehr gebracht werden. Da täglich tausende Sendungen den deutschen Markt erreichen, setzt der Zoll auf risikoorientierte Auswahlverfahren, die Herkunft, Warenart, Dokumentenlage und Erfahrungswerte einbeziehen. „Diese beiden Fälle zeigen, dass unser Ansatz funktioniert“, sagte der Beamte Klugescheid.

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