Streit um Kaffeepreise Tchibo scheitert erneut mit Klage gegen Aldi Süd

Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist die Berufung von Tchibo gegen Aldi Süd zurück. Der Kaffeeröster wollte dem Discounter verbieten lassen, Kaffee unter Herstellungskosten zu verkaufen. Aldi Süd soll zeitweise Verluste von zwei Euro pro Kilo gemacht haben.

Dienstag, 10. Februar 2026, 12:56 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffee zu billig verkauft zu haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kommt zu einer anderen Einschätzung. Ist die Auseinandersetzung damit beendet? Bildquelle: Getty Images

Der Kaffeeröster Tchibo ist im Rechtsstreit mit Aldi Süd um angeblich zu niedrige Kaffeepreise erneut gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tchibo kann Revision einlegen und die Entscheidung vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee seiner Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern, argumentiert Tchibo. Die Richter teilten diese Einschätzung jedoch nicht. „Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten“, so Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke. Tchibo werde nun die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen.

Bereits in erster Instanz war Tchibo im Januar 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Nach Angaben des Kaffeerösters hat Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft - von zwei Euro pro Kilo und mehr. Produziert wird der Kaffee von Aldis Tochtergesellschaft New Coffee. Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, sagte, das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten. Dies habe das Gericht „juristisch sauber begründet“. Der Fall illustriere, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen.

Bundesgerichtshof entschied 2002 gegen Walmart

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich vor Jahren schon einmal mit einem ähnlichen Fall. Im Jahr 2002 untersagte der Kartellsenat dem US-Einzelhandelskonzern Walmart bestimmte Billigangebote. Damals beanstandeten die Richter, dass Zucker-Raffinade und Würfelzucker unter den eigenen Einkaufspreisen angeboten würden. Aufgrund der damals überlegenen Marktmacht von Walmart in Deutschland beeinträchtige eine solche Praxis kleine und mittlere Wettbewerber.

Kaffeehändler und -röster erleben derzeit herausfordernde Zeiten. Die Rohkaffeepreise sind zuletzt stark gestiegen, vor allem infolge schlechter Ernten. Laut Marktbericht der Internationalen Kaffee-Organisation lag der durchschnittliche Preis für ein US-Pfund Rohkaffee im Dezember vergangenen Jahres bei ungefähr 3 US-Dollar. Vor zwei Jahren, im Februar 2024, waren es noch 1,82 US-Dollar. Auch Tchibo hat deshalb seine Preise erhöht – im Februar 2025 und in der kommenden Woche erneut. Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Schnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020.

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