Bauten mit Nagelplattenbindern Verband fordert striktes Einhalten der Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards bei Tragwerken aus Nagelplattenbindern sollten strikt eingehalten werden. Eigentümer und Immobilienbetreiber seien in der Pflicht. Diesen Appell sendet die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte (im Bild der Vorsitzende Kay-Ebe Schnoor) nach dem Dach-Teileinsturz in Ratzeburg. 

Donnerstag, 29. August 2024, 10:04 Uhr
Thomas Klaus
Bildquelle: GIN

Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte (GIN) und der Interessenverband Nagelplatten fordern, dass die Qualitätsstandards bei Tragwerken aus Nagelplattenbindern strikt eingehalten werden. Anlass ist der teilweise Dacheinsturz eines Netto-Marktes Ende Juli in Ratzeburg. Tragwerkskonstruktionen aus Nagelplattenbindern, die unter Einhaltung der Qualitätsstandards fachgerecht montiert und regelmäßig statisch überprüft würden, seien sicher, so die Interessenvertreter.

Nach Auffassung des Vorsitzenden Kay-Ebe Schnoor hat sich bei vergleichbaren Vorfällen in der Vergangenheit gezeigt, dass die „Schäden durch unsachgemäße Montage und/oder nachträgliche unsachgemäße Veränderungen an der Konstruktion verursacht“ worden seien.

Schnoor zufolge entwickelt und sichert die GIN-Qualitätsstandards im Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern. Der Verband verfügt laut Kay-Ebe Schnoor über eine umfassende Expertise von der statischen Berechnung über die Herstellung bis zur Montage von Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern. Aktuell würden erneut Schulungen angeboten. Betriebe, die Tragwerke aus Nagelplattenbindern montieren, würden dort erfahren, wie sie sichere und robuste Nagelplattenbinder-Konstruktionen errichten.

Im Abschnitt 3 der Hinweise der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) vom September 2020 wird eine  einmalige Sonderüberprüfung von baulichen Anlagen mit Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise empfohlen. Im Blick sind Maßnahmen für Tragwerke mit großer Spannweite. Die GIN hält das für „absolut sinnvoll“ und hat deshalb ein Ablaufschema für alle am Bau Beteiligten erarbeitet. Aber auch nach erfolgter Sonderüberprüfung sollten Dächer, wie generell jede Art von Gebäuden, in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dazu rät die GIN.

Die GIN formuliert: „Finden regelmäßige Überprüfungen statt, gibt es keinen Grund zur Sorge.“ Kay-Ebe Schnoor fügt hinzu: Es muss ein Bewusstsein bei den Eigentümern und Betreibern der Immobilien geschaffen werden, dass sie hier in der Pflicht sind.“ Die Position des GIN-Chefs ist klar: „Angesichts steigender Baukosten und der Notwendigkeit zur Ressourcenschonung und nachhaltigem Bauen ist es wünschenswert, dass Nagelplattenbinder-Konstruktionen an Bedeutung gewinnen.“ 

Die Tragwerke und ihre Robustheit würden exakt berechnet. Sie böten – korrekt ausgeführt – maximale Tragkraft bei minimiertem Materialeinsatz. Selbst mit Reserve geplant, sei der Materialeinsatz für ein Tragwerk aus Nagelplattenbindern vergleichsweise klein. Positiv auf die Baukosten und die Ausführungsqualität wirkt es sich nach Auffassung von Schnoor ebenfalls aus, dass die Binder industriell vorgefertigt und in kürzester Zeit montiert würden.
 

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