Bundeskartellamt Wettbewerbsregister erreicht nächste Stufe

Das Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts wird langsam Realität. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung vorliegen. Ab dem 1. Dezember können registrierte Auftraggeber das Register bereits nutzen.

Dienstag, 02. November 2021, 10:24 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Getty Images

Das Bundeskartellamt (Foto) hat bereits im März 2021 den Betrieb des Wettbewerbsregisters mit dem Start der Registrierung öffentlicher Stellen aufgenommen. Nunmehr sind alle notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, damit das Bundeskartellamt Eintragungen in das Wettbewerbsregister vornehmen und Auftraggebern in Vergabeverfahren Informationen über bestehende Eintragungen zur Verfügung stellen kann.

Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

Ab dem 1. Dezember 2021 sind die Strafverfolgungsbehörden sowie die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden verpflichtet, dem Bundeskartellamt  registerrelevante Rechtsverstöße mitzuteilen. Ab diesem Tag haben registrierte Auftraggeber bereits die Möglichkeit zur Abfrage des Wettbewerbsregisters. Ab dem 1. Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber in bestimmten Vergabeverfahren zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. Ab dann können Unternehmen und natürliche Personen auch Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen.

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