Rechtsstreit Gericht lehnt Zwischenverfügung gegen Red-Bull-Werk ab

Für ein Red-Bull-Dosenwerk in Brandenburg muss Wald gerodet werden. Die Grüne Liga stemmt sich dagegen. Vor Gericht setzt sich der Verband Grüne Liga zunächst nicht durch – eine Entscheidung steht aber noch aus.

Donnerstag, 29. Oktober 2026, 09:48 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Der Bau eines neuen Red-Bull-Werks in Brandenburg beschäftigt weiter die Justiz. Bildquelle: Getty Images

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag der Grünen Liga auf eine Zwischenverfügung gegen den Bebauungsplan für ein Red-Bull-Dosenwerk in Baruth/Mark abgelehnt. Über den eigentlichen Eilantrag des Umweltverbands muss das Gericht aber noch entscheiden.

Die Grüne Liga hatte beantragt, den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug zu setzen. Mit der Zwischenverfügung wollte der Verband verhindern, dass für den Bau des Werks Wald gerodet wird, bevor das Gericht über den Eilantrag entschieden hat. Das Gericht lehnte die Zwischenverfügung am Dienstag ab. Ein Sprecher des Gerichts begründete dies damit, dass sich das Recht zur Rodung nicht aus dem Bebauungsplan selbst ergebe. Es hänge vielmehr an einer Entscheidung des Landesamts für Umwelt über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Über den Eilantrag sei damit noch nicht abschließend entschieden, sagte der Gerichtssprecher. Auch die Stadt müsse Gelegenheit bekommen, sich zu äußern.

Bei dem Rechtsstreit geht es um einen neuen Bebauungsplan, den die Stadt beschlossen hat. Der erste Bebauungsplan für die Erweiterung des Industriestandorts war im Februar vom Gericht gestoppt worden. Die Grüne Liga hatte dagegen geklagt und das Projekt damit ausgebremst.

Grüne Liga will Verfahren weiterführen

In Baruth/Mark südlich von Berlin soll ein neues Dosenwerk für Energydrinks entstehen. Die Getränkehersteller Red Bull und Rauch wollen dort die Produktion ausbauen. Der Umweltverband hält den Bebauungsplan weiterhin für rechtswidrig. „Aus unserer Sicht hätte das Gericht sich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des neuen Bebauungsplans wie auch schon im Februar dieses Jahres die notwendige Zeit nehmen müssen“, sagte Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg.

Der Verband will das Verfahren konsequent weiterführen. „Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans zu klären, aber auch zu verhindern, dass durch eine vorzeitige Rodung unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden“, teilte die Grüne Liga mit.

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