EU-Öko-Verordnung Brüssel hält an Bio-Weidepflicht fest: Übergangsfrist möglich

EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission halten an der Bio-Weidepflicht für Rinder, Schafe und Ziegen fest. Öko-Betriebe erhalten wohl mehr Zeit, um die Regeln anzuwenden.

Donnerstag, 22. Oktober 2026, 08:46 Uhr
Konstantin Kockerols
Hintergrund der Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu nicht-ökologischen Vitaminen und Mineralstoffen in Bio-Lebensmitteln. Bildquelle: Getty Images

In der EU wird es kurzfristig keine Änderungen der sogenannten Weidepflicht für ökologisch gehaltene Rinder, Schafe und Ziegen geben. Öko-Betriebe, die den verpflichtenden, ganzjährigen Weidegang bislang nicht umsetzen können, sollen mehr Zeit bekommen, um die geltenden Anforderungen zu erfüllen. Eine langfristige, rechtliche Alternative zur Weidepflicht wird es nicht geben.

Auf diese Linie haben sich das Europaparlament, die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission am Dienstagvormittag im sogenannten Trilog geeinigt. Die Diskussion über die Weideregeln war Teil einer Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung.

Details noch unklar

Wie genau die geplanten Übergangsregeln aussehen werden, ist noch unklar. Viele Details der Trilog-Einigung sind noch nicht ausformuliert. Erste Details zum Ergebnis der Trilog-Verhandlungen erfuhr top agrar aus Teilnehmerkreisen. Es gilt als informell und wird nun in einen detaillierten Rechtstext übersetzt.

Dieser soll im Laufe der kommenden Wochen veröffentlicht werden und muss dann vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament noch formal abgesegnet werden.

Singer: „bittere Enttäuschung“

Für Christine Singer ist das Trilog-Ergebnis eine „bittere Enttäuschung“. Singer ist EU-Abgeordnete der Freien Wähler und Landesbäuerin des Bayerischen Bauernverbandes (BBV). „Wir haben bis zuletzt für eine Lösung gekämpft, die unsere bestehenden Öko-Betriebe schützt, ohne die Weidehaltung grundsätzlich infrage zu stellen. Viele dieser Höfe wirtschaften seit Jahrzehnten ökologisch und können aufgrund ihrer betrieblichen Strukturen nicht allen Tieren Weidegang ermöglichen“, kommentierte Singer am Dienstag. Der BBV geht von hunderten Öko-Betrieben aus, die die geltenden EU-Bio-Standards nicht einhalten können.

Agrarpolitiker Martin Häusling sitzt für die Grünen im EU-Parlament. Er sieht das Ergebnis positiver als Singer. Es bringe „Kontinuität für den Sektor“. „Die verpflichtende Weidehaltung bleibt ein Grundsatz der ökologischen Tierhaltung mit gewissen Flexibilisierungen für die Mitgliedstaaten“, so Häusling.

Klarere Import-Regeln für Bio-Produkte

Neben den Fragen der Weidehaltung stellen die EU-Institutionen mit ihrer Einigung klar, welche importierten Produkte künftig das EU-Bio-Siegel tragen können. Künftig müssen Importeure demnach sicherstellen, dass importierte Produkte nicht nur „gleichwertigen“ Standards entsprechen, sondern die genauen EU-Bio-Standards erfüllen. Nur dann dürfen sie das EU-Bio-Siegel tragen.

Die Frage nach den Standards importierter Bio-Lebensmittel war der eigentliche Grund für die Anpassung der EU-Öko-Verordnung. Die Fragen zum Weidegang von Rindern und Co. rückten erst während des Gesetzgebungsprozesses in Brüssel in den Fokus der Debatte.

Europäischer Gerichtshof zwang EU zum Handeln

Im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die EU-Öko-Verordnung an verschiedenen Stellen zu ändern. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das sogenannte Herbaria-Urteil. Darin hatte der EuGH unter anderem geurteilt, dass ökologisch produzierte Lebensmittel das EU-Bio-Logo nicht tragen dürfen, wenn ihnen nicht-ökologische Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt sind. Weiterhin stellte der EuGH klar, dass dieses Verbot gleichermaßen für Produkte aus Nicht-EU-Ländern gilt.

Das oberbayerische Unternehmen Herbaria hatte zuvor dagegen geklagt, dass es für seine Produkte das EU-Bio-Siegel nicht mehr benutzen konnte, ein US-amerikanisches Unternehmen offenbar schon. Dem widersprach der EuGH. Die EU-Kommission nahm das zum Anlass, die EU-Öko-Verordnung zu präzisieren.

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