Veredelte Trauben aus ökologischem Anbau Bio-Wein - Kennzeichnung

Eine gut sortierte Weinabteilung ist das Aushängeschild vieler Märkte. Wer eine breite Käuferschicht ansprechen möchte, sollte auch Bio-Weine im Sortiment haben. Gut beraten ist, wer dessen wichtigste Eigenschaften kennt.

Mittwoch, 25. August 2010 - Warenkunden
Hedda Thielking

Richtlinie der Öko-Anbauverbände

Die EG-Öko-Verordung regelt zwar den Weinanbau, sie sagt bisher jedoch nichts über kellereiwirtschaftliche Richtlinien (Weiterverarbeitung der Trauben und Weinherstellung) von Bio-Wein aus! Das heißt, ein Bio-Wein mit dem staatlichen Bio-Siegel wird aus ökologisch angebauten Trauben gewonnen, im Weinkeller dürfen die Trauben weitgehend auf konventionelle Art und Weise verarbeitet werden.

Einige Öko-Anbauverbände wie Bioland, Demeter, Gäa, Ecovin, Biokreis und Naturland sind da einen Schritt weiter. Sie schreiben ihren Winzern genau vor, welche Hilfsmittel und Verfahren bei der Weinherstellung erlaubt sind. Ein paar Beispiele: Die Mitgliedsbetriebe dürfen höchstens zwei Drittel der Schwefelmenge verwenden, die laut Weinverordnung zugelassen ist. Sorbinsäure ist als Weinbehandlungsmittel nicht erlaubt. Für die Entsäuerung und Klärung des Weins sind weniger Hilfsmittel zugelassen. Selbst in Punkto Verpackung gibt es Vorschriften, unter anderem sind mit Chlor sterilisierte Korken verboten.

Außerdem haben Öko-Anbauverbände beim Bio-Weinanbau teilweise strengere Richtlinien als die EG-Öko-Verordnung vorschreibt. So müssen Ecovin-Winzer Rebanlagen auch mit Hecken, Bäumen und Büschen bepflanzen, um vielen Nützlingen einen Lebensraum zu bieten.

Kennzeichnung von Bio-Wein

Da die EG-Öko-Verordnung bisher nur den ökologischen Anbau der Trauben berücksichtigt, nicht aber die weitere Verarbeitung zu Wein, darf Bio-Wein nicht mit den Begriffen „Biowein“ oder „Ökowein“ gekennzeichnet werden. Die Begriffe „Bio“ bzw. „Öko“ sind nämlich geschützt und schließen die Herstellungsverfahren mit ein. Erlaubt ist nur der Wortlaut „hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“. (Umgangssprachlich spricht man von Bio-Wein). Bio-Weine dürfen aber das staatliche Bio-Siegel bzw. das Siegel der Öko-Anbauverbände tragen, sofern die Weine die entsprechenden Richtlinien erfüllen.

An der Kennzeichnung „hergestellt aus ökologisch erzeugten Trauben“ wird sich vermutlich vorerst nichts ändern. Denn erst im Juni 2010 zog die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine „Verordnung zur Regelung spezifischer oenologischer Verfahren für die Herstellung von BioWein“ zurück. Der Grund: Der Widerstand der Weinbauverbände aus Deutschland und vieler anderer Länder war zu groß. Hauptstreitpunkt zwischen der EU-Kommission und der Verbände ist die Schwefelung von Bio-Wein. Die EU-Kommission wollte die in der Weinverordnung erlaubte Schwefelmenge für Bio-Wein reduzieren.

Die Verbände in Deutschland sind strikt dagegen, da das das Aus für viele Öko-Winzer bedeuten würde. Nun hoffen die Weinbauverbände, dass ein Konsens für die Kellereiwirtschaft bei Bio-Wein gefunden wird, damit so auch eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung mit „Biowein“ erlaubt ist.

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