Die Procter&Gamble-Tochter Gillette sieht wegen das Vorgehens des Rivalen eines seiner Patente verletzt, das die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen des „Mach3“ und den Griffstücken betrifft. Wilkinson weist diesen Vorwurf zurück und will die Produktion fortsetzen. Nach Einschätzung von Wilkinson ist das Patent von Gillette nichtig, weil die darin beschriebene Mechanik schon zum Zeitpunkt der Erteilung des Patents 1998 nicht wirklich neu gewesen sei.
Der amerikanische Wilkinson-Mutterkonzern Edgewell hat vor Kurzem damit begonnen, Klingen, die auf den „Mach3“ passen, als Eigenmarke für mehrere Handelsketten herzustellen. Dort werden sie in der Regel zu Preisen verkauft, die spürbar unter denen des Originalzubehörs liegen.
Die mündliche Anhörung fand am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht statt. Ob die billigeren Ersatzklingen weiter verkauft werden dürfen oder nicht – diese Entscheidung will das Gericht erst am 18. Juli verkünden. Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte einstellen müsste, können die „Mach3“-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.
Gillette / Wilkinson Streiten vor Gericht um Patent
Die Rasiererhersteller Gillette und Wilkinson kreuzen vor Gericht ihre Klingen. In einem Patentstreit am Düsseldorfer Landgericht beantragte Gillette, dem Konkurrenten und seinem US-Mutterkonzern Edgewell per einstweiliger Verfügung zu untersagen, weiter preisgünstige Ersatzklingen für den Gillette-Nassrasierer „Mach3“ herzustellen und zu verkaufen.
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