Am heutigen Dienstag, 15. Juli, findet eine Gesellschafterversammlung der dualen Systeme statt. Die Systeme müssten sich erklären, ob sie die Bedingungen von Handel und Industrie erfüllen können oder wollen, um die Finanzierung zu sichern. Seitens der Industrie gab es noch weitere Forderungen an die Systeme, ohne dass dem ein ausreichendes Angebot zur Deckung der Finanzierungslücke gegenübersteht.
Die bisher bekannten Bedingungen sind: neuer Clearingstellenvertrag, verbindliches Schiedsgerichtsverfahren für Streitfälle, einheitliche Wirtschaftsprüfung nach klaren Richtlinien und Aufklärung der Vorfälle, die zur Liquiditätslücke führten. All das muss natürlich kartellrechtlich unbedenklich sein. Es soll schon Bedenken gegen einen einheitlichen Wirtschaftsprüfer geben. Bei Erfüllung der Bedingungen sollten Handel und Industrie je zur Hälfte einen Großteil des Finanzierungsbedarfs der dualen Systeme aufbringen, der Rest sollte durch eine rückzahlbare und gut verzinste Anleihe aufgebracht werden. Da das Geld im zweiten Halbjahr gebraucht wird, steht der Showdown an.
Die Risiken für den Handel sind im Falle eines Scheiterns enorm. Sie bedeuten vor allem hohe Kosten und hohen Aufwand für und in den Geschäften. Denn die Last der Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen (pro Jahr etwa 1,6 Mio. t) liegt per Gesetz beim Handel. In letzter Konsequenz liefe die Entsorgung dann auf eine staatliche Regelung hinaus. Es sei denn, es gibt doch noch eine Einigung unter den Beteiligten oder ein geheimnisvoller Dritter wäre bereit, zu investieren.