Regionalität Keine Angabepflicht für Zutatenherkunft

Hersteller regionaler Spezialitäten müssen die Herkunft ihrer Zutaten entgegen ihren Befürchtungen künftig nicht verpflichtend offenlegen. Auch in Zukunft seien entsprechende Angaben freiwillig, sagte der Europaabgeordnete Paolo de Castro.

Mittwoch, 25. Oktober 2023 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Der Unterhändler des Europaparlaments hatte sich zuvor mit Vertretern der EU-Staaten auf überarbeitete Regeln für EU-Qualitätslabel geeinigt. Dabei unterscheidet die EU zwischen verschiedenen Qualitätslabeln für den Schutz von geografischen Angaben und traditionellen Spezialitäten. Die sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnung garantiere, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Lebensmittels in einem bestimmten Gebiet nach anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt. Dies sei etwa bei Parmaschinken der Fall.

Bei einer geschützten geografischen Angabe müsste hingegen nur einer der Produktionsschritte, wie Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, im Herkunftsgebiet stattfinden. Mit diesem Label werden Spezialitäten wie Aachener Printen, schwäbische Spätzle oder Nürnberger Würstchen ausgezeichnet.

Hersteller von Nürnberger Lebkuchen und Bratwürsten hatten das Vorhaben zuvor öffentlich kritisiert, künftig womöglich die Herkunft von Zutaten angeben zu müssen. Die Regelung sei nur schwer umsetzbar und entwerte die traditionellen Produkte, teilten der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) und der Schutzverband Nürnberger Bratwürste mit.

De Castro erklärte, das Parlament habe auf diesem Punkt bestanden, um die Verbraucher zu schützen. „Sie sollen wissen, woher die Rohstoffe kommen“. Durchsetzen konnte sich das Parlament am Ende aber nicht.

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