Das Ergebnis: Zwar haben die Firmen schon erste Maßnahmen ergriffen, um den Ressourcenverbrauch in den Unternehmen zu verringern. Mit Blick auf die Themen Gleichstellung und Menschenrechte sind viele heute aber noch nicht wirklich gut aufgestellt. Dass viele Unternehmen noch einen weiten Weg vor sich haben, um sich für die Nachhaltigkeitsanforderungen der Zukunft zu wappnen, zeigt insbesondere der Blick auf die Lieferketten: Mit 29 Prozent geben aktuell auffallend wenige Mittelständler an, Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl ihrer Lieferanten zu berücksichtigen. Insbesondere die Bauindustrie hat Nachholbedarf, denn dort behalten bislang nur 20 Prozent im Blick, wie nachhaltig ihre Lieferanten sind. Der Handlungsdruck für die Firmen ist groß, denn: Das von der Bundesregierung beschlossene Lieferkettengesetzt tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen dazu, Sorge zu tragen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden oder die Umwelt Schaden trägt. Nach dem Gesetz sind abhängig von der Beschäftigtenzahl zwar nur größere Unternehmen in der Pflicht, ihre Zulieferer zu überprüfen. Mittelbar sind jedoch alle Unternehmen betroffen, die beispielsweise Einzelteile für die Produktion dieser Unternehmen beisteuern.