Dieses Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) sorgt für Gesprächsstoff in ganz Europa: Die Einhaltung von Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten ist ein Grundrecht in der EU und die Arbeitszeiterfassung ein Mittel, es zu wahren. Laut EuGH könne ohne die Messung der tatsächlichen Arbeitszeit weder die Zahl der Überstunden noch die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit verlässlich ermittelt werden.
Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass Beschäftigte pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten und täglich elf Stunden Ruhezeit am Stück bekommen. Das Urteil könnte große Auswirkungen auch in Deutschland haben. Nur in wenigen Branchen werden Arbeitszeiten bisher vollständig erfasst. Andere Arbeitgeber mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz bisher nur Überstunden festhalten. Das genügt dem EuGH nicht. Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. So sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig, ihre Rechte durchzusetzen. Wie die Arbeitszeiterfassung realisiert wird, ist den Mitgliedstaaten überlassen.