Jugendschutz Gerichte urteilen gegen Rossmann und Netto

Der Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei hat in zwei Eilverfahren vor den Oberlandesgerichten Celle und Bamberg einstweilige Verfügungen gegen Rossmann und Netto Marken-Discount erwirkt. Beide Gerichte untersagten den Unternehmen die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige.

Freitag, 27. März 2026, 14:32 Uhr
Thomas Klaus
Entscheidungen erhöhen Handlungsdruck: Alterskontrollen beim Verkauf von Tabakwaren müssen nicht nur vorgesehen sein, sondern im Alltag zuverlässig greifen. Bildquelle: Verein Pro Rauchfrei (KI-generiert)

Der Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei hat in zwei Eilverfahren vor den Oberlandesgerichten Celle und Bamberg einstweilige Verfügungen gegen Rossmann und Netto Marken-Discount erwirkt. (Beschluss des OLG Celle vom 11. März 2026, Az. 13 UKl 1/26; Beschluss des OLG Bamberg vom 17. März 2026, Az. 3 UKl 11/26 e). Beide Gerichte untersagten den Unternehmen die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige.

Eine Bitte der Lebensmittel Praxis um Stellungnahme ließen die beiden Unternehmen zunächst unbeantwortet.

15-jährigen Testkäufern ohne Alterskontrolle Zigaretten verkauft

Auslöser waren zwei Testkäufe: In einer Rossmann-Filiale in Berlin und einer Netto-Filiale in Maxhütte-Haidhof konnten jeweils 15-jährige Testpersonen ohne Alterskontrolle Zigaretten erwerben. Die Gerichte werteten dies als Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

Besondere Bedeutung kommt aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei „Mueller.legal“, die Pro Rauchfrei vertreten hatte, den Ausführungen des Oberlandesgerichtes Bamberg zu. Das Gericht habe ausdrücklich bestätigt, dass Testkäufe ein zulässiges und effektives Mittel seien, um Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften aufzudecken. Unternehmen müssten sicherstellen, dass Alterskontrollen im Verkaufsalltag tatsächlich funktionierten.

Beide Entscheidungen ergingen im einstweiligen Rechtsschutz und ohne mündliche Verhandlung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

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