Der Discounter Aldi Süd ist im Streit um Preisangaben in seiner Werbung erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Unternehmens zurück und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem April, wie das Gericht mitteilte. Die Richter stellten klar, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage deutlich sichtbar nennen müssen. Die alleinige Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung reiche nicht aus und führe Kunden in die Irre.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aldi Süd hatte in einem Prospekt einen Energy-Drink für 99 Cent beworben. Die Reduzierung von 23 Prozent bezog sich dabei auf eine unverbindliche Preisempfehlung von 1,29 Euro, die in der Anzeige ausgewiesen und durchgestrichen war. Die Verbraucherschützer sehen darin eine Irreführung. Es sei unklar, ob Aldi Süd die unverbindliche Preisempfehlung zuvor überhaupt verlangt habe. Kunden könnten deshalb womöglich gar nicht so viel sparen. „Wir sind froh, dass das Gericht dieser Preistrickserei nun einen Riegel vorgeschoben hat“, zitierte die Mitteilung die Juristin Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale. Immer mehr Anbieter hätten in letzter Zeit auch für Lebensmittel mit Preisreduzierungen gegenüber einer unverbindlichen Preisempfehlung geworben und so versucht, die klare gesetzliche Regelung zu umgehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ließ eine Revision zu. Aldi Süd kann nun die Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen. Das Unternehmen erklärte auf Nachfrage, es respektiere die Entscheidung des Oberlandesgerichts und begrüße die Zulassung der Revision. Man werde die schriftlichen Entscheidungsgründe auswerten und anschließend über weitere Schritte entscheiden. Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte für den Handel wegweisend sein.
Verbraucherschützer klagen auch gegen Lidl und Amazon
Bereits im März hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Klage wegen Vergleichen mit unverbindlichen Preisempfehlungen gegen Lidl Erfolg. Weitere Verfahren zum gleichen Thema laufen derzeit noch gegen Amazon, Penny, Mediamarkt-Saturn und Otto, wie die Mitteilung weiter ausführte. Im Oktober 2024 unterlag Aldi Süd in einem ähnlichen Fall vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherschützer kritisierten damals, dass sich die Rabattangaben auf den letzten Verkaufspreis bezogen und der niedrigste Preis der letzten 30 Tage nur im Kleingedruckten stand.
Das Gericht hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser stellte klar: Nach der Preisangabenverordnung müssen Rabatte auf Basis des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden. Die alleinige Nennung reiche nicht aus. So soll verhindert werden, dass Händler Preise vor Rabattaktionen anheben und künstliche Preisnachlässe vortäuschen.

