EU-Lieferkettengesetz Keine Aussicht auf Einigung

Die Gespräche über das EU-Lieferkettengesetz sind vorerst beendet, nachdem die FDP weiter nicht zustimmen will. Infolgedessen hat die EU-Ratspräsidentschaft die Abstimmung über das Gesetz verschoben.

Donnerstag, 15. Februar 2024 - Handel
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Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag für eine europäische Regelung bei Lieferketten eingesetzt. Doch Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP bezeichnete das EU-Gesetz als unzumutbar für kleine und mittelständische Unternehmen. Ohne deutsche Zustimmung war die Mehrheit bei der EU-Abstimmung nicht gesichert, weshalb diese verschoben wurde.

Trotz Bemühungen, den Koalitionspartner umzustimmen, bleibt die Situation festgefahren. Die Bundesregierung signalisiert ein Ende der Verhandlungen über das EU-Lieferkettengesetz. Das FDP-geführte Bundesjustizministerium stellt daraufhin auch das deutsche Lieferkettengesetz infrage.

Laut dem DIHK-Geschäftsführer, Martin Wansleben, sei die Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes dringlich. Wansleben argumentierte, dass dieses Gesetz, sowie das geplante EU-Lieferkettengesetz, die Unternehmen zu stark einschränken würde und ihnen die Möglichkeit nehme, Zulieferer und Kunden zu gewinnen. Trotz der Bedeutung von Themen wie Kinderarbeit und Menschenrechten müsse nun die Priorität darauf liegen, die Wirtschaft handlungsfähig zu halten. Die Bundesregierung sei gefordert, alles zu tun, um dies zu ermöglichen. „Jetzt müssen wir verdammt kreativ rangehen“, so Wansleben weiter.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und verpflichtet sie unter anderem zur Durchführung von Risikoanalysen und zur Einrichtung eines Beschwerdemechanismus.

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