Aldi Nord Gericht beschränkt Einfluss der Familienerben

Der Machtkampf um den Einfluss beim Discounter Aldi Nord ist entschieden: Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Damit kann der Einfluss von Familienerben in dem Discounter beschränkt werden. Nach dem OVG-Urteil ist eine entsprechende Satzungsänderung bei der Jakobusstiftung, die rund ein Fünftel der Anteile an dem Discounter hält, rechtens. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Freitag, 08. Dezember 2017 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Aldi Nord

Die Vorsitzende des dritten OVG-Senats, Birgit Voß-Güntge sagte, der Vorstandsbeschluss vom 23. Dezember 2010 sei wirksam, obwohl einer der drei Vorstandsmitglieder erkrankt war und am Beschluss nicht persönlich mitwirken konnte. Es sei rechtlich zulässig, sich vertreten zu lassen. Zudem habe das damals erkrankte Mitglied des Stifungsvorstandes am Donnerstag als Zeuge glaubwürdig dargestellt, dass eine entsprechende Vollmacht vorgelegen habe.

Das Unternehmen begrüßte das Urteil. Der Gleichklang der drei Stiftungen von Aldi Nord sei mit der OVG-Entscheidung wieder hergestellt, teilte der Discounter mit. „Damit kommt das Unternehmensinteresse in den Stiftungen weiterhin zum Tragen.“ Das Urteil und die dadurch entstandene Situation der Klarheit seien wichtig für die Zukunftssicherheit der Unternehmensgruppe Aldi Nord.

Der Anwalt der Berthold-Albrecht-Erben, Andreas Urban, sagte, es werde jetzt das schriftliche Urteil abgewartet und dann entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Er sehe durchaus Anhaltspunkte dafür. Da die Revision nicht zugelassen ist, müsste zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde gestellt werden. Die Gründe für das Urteil könne er nicht nachvollziehen, sagte Urban.

Durch die Satzungsänderung von Dezember 2010 war nach dem Tod von Gründersohn Berthold Albrecht der Einfluss seiner Familie in der Stiftung spürbar eingeschränkt worden. Die Änderung war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden.

Dagegen hatten die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht geklagt. Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab ihnen aus formalen Gründen Recht. Das OVG hingegen sagte, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Unzulässigkeit der Satzungsänderung festgestellt.

In einem zweiten Verfahren, in dem die Berthold-Erben Einsicht in die Satzung der Markus-Stiftung fordern, steht eine Entscheidung weiterhin aus.

Aldi Nord ist im Besitz der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Die Markus- und die Lukas-Stiftung werden von der Gründerwitwe Cäcilie Albrecht und ihrem Sohn Theo Albrecht Junior kontrolliert. Bei der Jakobus-Stiftung hatten Babette Albrecht und ihre Kinder das Sagen. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.

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