EU-Kommission Amazon soll Steuern nachzahlen

Die EU-Wettbewerbshüter gehen juristisch gegen Steuerdeals von Amazon vor. Amazon habe in Luxemburg unlautere Steuererleichterungen von rund 250 Mio. Euro erhalten, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Das Land müsse die als rechtswidrig eingestufte Beihilfe nun zurückfordern.

Mittwoch, 04. Oktober 2017 - Handel
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Bildquelle: Amazon

In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission Irland bereits zum Eintreiben von bis zu 13 Mrd. Euro von Apple verdonnert. Irland stellte sich bislang quer, die Brüsseler Behörde verweist den Fall daher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht.

„Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte Vestager. Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon wies die Vorwürfe zurück: „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“

Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.

Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.

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