Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, wonach Kastenstände, in denen die Sauen zur Besamung eingesperrt sind, zu klein sind. Das Gericht verlangt, dass die Stände so breit sind wie das Tier hoch ist, damit sich die Sauen in dem Stand hinlegen können, ohne mit den Beinen in den Kastenstand des Nachbartiers zu geraten. Nach der Bestätigung des Richterspruchs durch das Bundesverwaltungsgericht gilt das Urteil bundesweit. Einige Kreisveterinärämter in Deutschland drängen auf sofortigen Umbau der Kastenstände, andere warten noch ab - die Branche ist verunsichert.
Derzeit dürfen Sauen bis zu 28 Tage nach der Besamung im Kastenstand gehalten werden. Das soll die Besamung ermöglichen und die Tiere vor Verletzungen schützen, weil es bei der Haltung in der Gruppe zu Rangkämpfen kommen kann. Nach 28 Tagen kommen die Tiere in die Gruppenhaltung. Zum Abferkeln müssen sie dann wieder bis zu fünf Wochen in einen Stand, damit die Ferkel nicht Gefahr laufen, beim Saugen von der Mutter erdrückt zu werden. „Wir wollen nicht den Abbau, sondern den Umbau der Sauenhaltung“, sagt Meyer. Es soll einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren geben, in dem die Landwirte Zeit haben, ihre Ställe umzubauen. Der Minister will den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung wissenschaftlich begleiten und die Landwirte beraten lassen.