Frankreich Kartenmissbrauchsfall führt zu EU-Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zum Umgang mit unerlaubten Zahlungen gefällt. Wer Kartenmissbrauch zu spät meldet, kann den Anspruch auf Erstattung verlieren.

Montag, 04. August 2025, 12:45 Uhr
Lebensmittel Praxis
Der EuGH betont die Meldepflicht bei Kartenmissbrauch. Eine Erstattung gibt es nur ohne grobe Fahrlässigkeit. Bildquelle: Getty Images

Jetzt mit LP international weiterlesen

Erster Monat kostenfrei

19,99 € / Monat
inkl. MwSt.

Ihre Vorteile

  • Monatlich kompakter Newsletter mit den wichtigsten Auslandsnachrichten der Branche
  • Early Access auf internationale Hintergründe
  • „Entdeckt“ aus aller Welt: Trends und Konzepte
  • Internationale Messen und Branchenevents
  • Inspiration und Einordnung - zugeschnitten auf Entscheider
  • Monatlich kündbar

Jetzt Abonnent werden!

Bereits einen Account? Anmelden!