Lebensmittel-Patente Biologische Vielfalt in Gefahr?

Patente schützen das geistige Eigentum des Erfinders. Doch nicht nur auf Technologien werden Patente erteilt, sondern auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere – und damit Verbote im europäischen Recht unterlaufen. Dies wirft eine Menge Fragen zu den Folgen auf.

Dienstag, 09. Juni 2015 - Management
Bettina Röttig
Artikelbild Biologische Vielfalt in Gefahr?
Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
Bildquelle: Shutterstock

Er trägt einen Namen, der an Comic-Helden erinnert, und genießt Promi-Status: Die Rede ist nicht von einer Person, sondern von Gemüse – dem so genannten Superbrokkoli. Besonders gesund soll die neue Züchtung sein, die seit einigen Jahren in den USA und England auch unter der Marke Beneforté des Agrochemie-Konzerns Monsanto in Supermärkten erhältlich ist. Bekanntheit erlangte das grüne Gemüse in Europa jedoch nicht als Star groß angelegter Werbekampagnen, sondern als Präzedenzfall beim Europäischen Patentamt (EPA).

Die große Beschwerdekammer des EPA hatte am 25. März 2015 in letzter Instanz entschieden, das 2002 erteilte, höchst umstrittene Patent der Firma Plant Bioscience, zuzulassen. Dieses bezieht sich auf die Züchtungsmethode, die essbare Brokkoli-Pflanze, essbare Teile und Samen.

Ein Urteil, das auf heftige Kritik stößt, denn es handelt sich um eine neue Pflanzensorte, die mithilfe konventioneller Verfahren gezüchtet wurde. Dies widerspricht zum einen geltenden Gesetzen (gemäß Art. 53 b des Europäischen Patentübereinkommens, EPÜ, dürfen „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ nicht patentiert werden). Zum anderen werde der Sortenschutz als das bisher primäre und an die Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung angepasste Schutzrecht in der Branche unterlaufen, moniert der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP). „Nach dem Sortenschutzrecht kann ein Züchter die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und dadurch wie bei einem Open-Source-System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Dadurch ist bislang ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen natürlichen genetischen Vielfalt möglich. Im Patentrecht ist ihm dies verboten“, erklärt die stellvertretende Geschäftsführerin des BDP, Dr. Petra Jorasch.

Welche Konsequenzen zieht der Brokkoli-Fall möglicherweise nach sich? Und wen betrifft die Entscheidung des EPA? Die letzte Frage ist schnell beantwortet: Alle – von den Züchtern über Landwirtschaft, Lebensmittelhandel und -industrie bis hin zum Verbraucher. Denn ordnet man die Entscheidung in einen größeren Kontext ein, geht es um DIE Herausforderung der Zukunft: Die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung zu sichern – trotz fortschreitendem Klimawandel und begrenzten Agrarflächen. Eine große Vielfalt der genetischen Ressourcen von Kulturpflanzen und Nutztieren gilt als Basis für die Zucht neuer Sorten und Rassen, die veränderten klimatischen Bedingungen sowie neuen Schädlingen und Krankheiten trotzen können. Somit ist sie wesentliche Voraussetzung für unsere Ernährungssicherheit. Diese Vielfalt ist jedoch in Gefahr, glaubt man den Warnungen einer wachsenden Gruppe besorgter Verbraucher, NGOs und Unternehmen der Ernährungswirtschaft. Dass das Thema Patente auf Pflanzen und Tiere stärker in den Fokus der Lebensmittelbranche rücken muss, zeigte im Frühjahr auch das Symposium der Interessensgemeinschaft für gesunde Lebensmittel (IG Für): Auch hier sorgten die Fragen rund um Patente für interessanten Gesprächsstoff.

Die Reaktionen aus der Branche zum Urteil im Brokkoli-Fall fallen weitestgehend kritisch aus: „Die Entscheidung des EPA, Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen auszusprechen, ist verheerend und dient ausschließlich den Interessen multinationaler Saatgutkonzerne! Züchter und Landwirte brauchen den freien Zugriff auf die genetische Vielfalt aller Pflanzensorten und Tierrassen. Patente blockieren die Weiterentwicklung, auf die wir in der Landwirtschaft dringend angewiesen sind!“, äußert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Das hessische Handelsunternehmen Tegut schließt sich der Einschätzung des BÖLW an. „Die Sortenvielfalt und der Zugang zur genetischen Diversität müssen geschützt werden“, fordert Alexandra Weber, Leitung Qualität und Umwelt. Tegut spreche sich klar gegen die Patentierung von Pflanzen aus konventioneller Züchtung aus. Das sieht die Kölner Rewe Group ähnlich. „Entscheidungen, die in egal welcher Form insbesondere kleinen Betrieben den Marktzugang erschweren oder deren wirtschaftliche Basis angreifen, laufen dem millionenfachen Kundenwunsch nach Vielfalt zuwider“, argumentiert Dr. Daniela Büchel, Geschäftsleitung Vollsortiment HR und Nachhaltigkeit bei der Rewe Group. In der Entscheidung des Patentamts sehe man potenziell die Gefahr, dass Erzeuger, Handel und Kunden in die Abhängigkeit einiger weniger global agierender Konzerne geraten könnten.

Hinter dieser Sorge steht zum einen der fortschreitende Konzentrationsprozess im Saatgutmarkt: Fünf Konzerne kommen mittlerweile auf einen Marktanteil von 95 Prozent am in der EU verkauften Gemüsesaatgut. Zum anderen wächst die Zahl von Patentanträgen der Big Player auf Pflanzen und Tiere. Dr. Christoph Then, Koordinator des internationalen Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut“ hat hierzu Daten zusammengetragen. Demzufolge wurden in der EU bis Herbst 2014 rund 7.500 Patente auf Pflanzen und 5.000 Patente auf Tiere eingereicht, 2.400 Patente auf Pflanzen und 1.400 auf Tiere seien bereits erteilt worden. Die meisten davon bezögen sich auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Doch auch die Zahl der Patentanmeldungen im Bereich der konventionellen Zucht nehme zu. Laut Then gibt es bereits rund 1.000 Anmeldungen und ca. 120 Erteilungen in diesem Bereich. Patente könnten die Marktkonzentration im Saatgutbereich weiter vorantreiben, argumentiert u. a. das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut“.

Ein Beispiel, das ebenfalls für Schlagzeilen und Proteste sorgte, ist das Patent des Schweizer Agrochemie-Konzerns Syngenta Agro auf insektenresistente Paprika. Hierfür kreuzte Syngenta eine wilde Paprikapflanze aus Jamaika, die gegen den Befall von Insekten resistent ist, mit kommerziellen Paprikasorten. Das Patent auf die neue kommerzielle Pflanze wurde 2013 erteilt. „Diese Patente sind ein Missbrauch des Patentrechts, das sich nur auf echte Erfindungen und nicht auf Entdeckungen und die Nutzung natürlicher Ressourcen erstrecken sollte. Dieser Missbrauch des Patentamts erlaubt es Konzernen, die Kontrolle über die Grundlagen der Ernährung zu übernehmen“, warnt Then. Es drohe eine weitgehende Lebensmittelabhängigkeit von Monsanto, Syngenta und Co. sowie abnehmende genetische Vielfalt.

Reine Übertreibung? Ja, meint Syngenta Agro, die Nummer Drei im weltweiten Saatgutmarkt. „Patente sind nicht der Treiber für Konzentrationsprozesse, im Gegenteil: Sie ermöglichen die Teilhabe am Züchtungsfortschritt für alle und halten das Innovationstempo aufrecht“, sagt Syngenta-Pressesprecher Peter Hefner. Auch nehme die Zahl der Sorten eher zu denn ab. Die Kritiker schürten die falsche Vorstellung, wonach eine „uniforme Sorte“ für alle Regionen quasi im Labor entwickelt würde. Richtig sei, dass die gewünschten Merkmale in regionale Sorten eingekreuzt würden, die mit den Bedingungen vor Ort gut zurechtkämen.

„Die Sorgen der Kritiker sind berechtigt“, meint hingegen Dr. Manon Haccius, Leiterin Qualitätsmanagement und Verbraucherservice bei Alnatura. „Von der großen Vielfalt der Züchter, die noch bis vor wenigen Jahrzehnten existierten, ist heute nicht mehr viel übrig. Heute dominiert ein halbes Dutzend multinationale Konzerne, die über Agrochemie groß geworden sind, den Saatgutmarkt. Die entstandenen Abhängigkeiten sind heute schon viel zu groß und sind nicht im Interesse der Allgemeinheit.“ Der gleichen Meinung ist der Bio-Anbauverband Bioland: „Der fortschreitende Konzentrationsprozess engt Vielfalt und Wahlfreiheiten für Landwirte und Verbraucher ein, fördert Abhängigkeiten, unterbindet Wettbewerb. Eine weiter potenzielle Gefahr von Monopolen wäre zudem, dass bestimmte Sorten nur als GVO angeboten werden“, so Bioland-Sprecher Gerald Wehde.

Zurück zu Patenten. Produkte oder Verfahren können patentiert werden, wenn sie Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder industrielle Anwendbarkeit erfüllen.

Was spricht grundsätzlich für, was gegen die Patentierung von Lebensmitteln? „Patente haben den Vorteil, dass sie die Offenlegung von wichtigen Technologien garantieren, die ansonsten als Geschäftsgeheimnisse gehandhabt und so dem Fortschritt der Branche entzogen würden“, verteidigt Syngenta-Sprecher Hefner den Patentschutz. Patente seien ein wichtiger Anreiz für den benötigten Fortschritt in der Pflanzenzüchtung. Der allgemeine Sortenschutz könne dies nicht mehr in ausreichendem Maß leisten.

Ein Pro zu Patenten gibt es für die Kritiker nicht. Der Inhaber eines Patents könne andere über einen Zeitraum von 20 Jahren daran hindern, die entsprechenden Produkte zu vervielfältigen, zu gebrauchen, zu verkaufen und zu verbreiten, kritisiert Then. „Die Reichweite vieler dieser Patente ist sehr umfangreich und erstreckt sich oft auf die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung, von der Züchtung bis zum Lebensmittel – die Früchte sowie verarbeitete Lebensmittel wie Bier und Brot.“

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) warnt vor Schwarz-Weiß-Malerei und fordert eine differenzierte Betrachtung. Gerade in der Züchtung sei der Schutz geistigen Eigentums für Innovationen nötig. Saatgut trage die Kopiermaschine schon in sich, man müsse es nur in den Boden stecken, veranschaulicht Dr. Petra Jorasch. Der BDP setze sich für einen ausgewogenen Schutz geistigen Eigentums ein, der Schutz auf der einen Seite und Zugang auf der anderen Seite sicherstelle. „Die natürlich vorkommende Genetik, also konventionell gezüchtete Pflanzen, müssen von der Patentierbarkeit ausgenommen werden. Hier haben wir den Sortenschutz als das angepasste und wirkungsvolle Schutzrecht.“ Der Wirkungsbereich von Patenten solle hingegen auf technische Erfindungen beschränkt werden. Hier ergänze das Patentrecht den Sortenschutz vorteilhaft, denn Unternehmen, die viel in die Entwicklung neuer Technologien investierten, ermögliche der Patentschutz, einen „Return on investment“ zu generieren. „Entscheidend ist aber, dass am Ende ein Patentrecht nicht dazu führt, dass es als Verbietungsrecht genutzt wird, um andere vom Markt auszuschließen, sondern dass grundsätzlich Zugang zu neuen Erfindungen gewährt wird. Das haben auch die ,Big Player’ erkannt. Im Bereich Gemüse hat sich dort eine sogenannte Lizenzplattform gebildet, in die die Unternehmen ihre Patente einbringen.“ Jeder könne Mitglied in dieser International Licensing Plattform (ILP) werden und Zugang zu den dort eingestellten Erfindungen erhalten. Im Gegenzug verpflichteten sich alle Mitglieder, ihre eigenen Erfindungen einzustellen.

Eines der Mitglieder ist Syngenta. Das Schweizer Unternehmen legt darüber hinaus seine Patente über die Plattform traitability.com für andere Züchterhäuser offen. So wolle man deutliche Signale der Transparenz und Bereitschaft zur Zusammenarbeit senden, betont Hefner. Diese Bereitschaft fehlt seitens Monsanto, und möglicherweise muss auch Syngenta in absehbarer Zeit zurückrudern. Denn Monsanto hat die Absicht, den Mitbewerber zu übernehmen.

Was fordert die Branche? Die Politik sei nun in der Pflicht, etwas zu ändern, heißt es vielfach. „Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet, sich für ein europaweites Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere einzusetzen. Aktiv geworden sind bisher weder Justizminister Heiko Maas, noch Landwirtschaftsminister Christian Schmidt“, erzürnt sich BÖLW-Vorsitzender Prinz zu Löwenstein. Die Bundesregierung müsse jetzt energisch auf die EU-Kommission zugehen und eine Novellierung der EU-Biopatentrichtlinie einfordern. „Denn offensichtlich bestehen dort Grauzonen, die ausgeräumt werden müssen.“ Die Kölner Rewe Group will sich selbst stark machen: „Die Rewe Group verfolgt die Diskussion sehr aufmerksam. Wir werden unsere Möglichkeiten nutzen, die Bundesregierung für das Thema zu sensibilisieren. Eine breite öffentliche Diskussion muss bei diesem Thema Transparenz schaffen“, so Büchel.

Ziel müsse es sein, die Patentgesetze der EU, aber auch in vielen anderen Regionen der Welt, zu verändern, um die fortschreitende Monopolisierung und die weltweite Kontrolle der genetischen Ressourcen durch wenige große internationale Konzerne zu verhindern, meint Bioland-Sprecher Wehde. „Ein wichtiger Ansatzpunkt ist in Europa eine grundlegende Reform des EPA. Das finanziert sich z. B. aus Einnahmen erteilter Patente und agiert weitgehend autonom auch gegen den politischen Willen.“

Konzentration im Saatgutmarkt

Mais: 75% Marktanteil
Wird von den fünf größten Firmen des Sektors kontrolliert.

Zucker: 86% Marktanteil
Wird von den vier größten Firmen des Sektors kontrolliert.

Gemüse: 95% Marktanteil
Wird von den fünf größten Firmen des Sektors kontrolliert.

Bilder zum Artikel

Bild öffnen Fördern Patente auf Pflanzen den Konzentrationsprozess im Saatgutmarkt?
Bild öffnen Patentiert: Salat, der eine geringere Verfärbung der
Schnittfläche zeigt und somit länger frisch wirkt.
Bild öffnen 2013 wurde ein Patent von Syngenta auf insektenresistente
Chili- und Paprikapflanzen genehmigt.
Bild öffnen Genehmigt: Patent auf Tomaten mit einem
geringeren Wasseranteil.
Bild öffnen Das Patent auf Brokkoli mit einem hohen Anteil vermutlich krebsvorbeugender Inhaltsstoffe wurde zum Präzedenzfall.
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