Warenverkaufskunde Mineralwasser

Ohne Wasser kein Leben. Doch was unterscheidet Tafel- von Mineralwasser? Für die Beratung der Kunden sollte der Händler Details über Entstehung,
Inhaltsstoffe sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Montag, 09. April 2018 - Warenkunden
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Mineralwasser
Stille Wässer gewinnen seit Jahren an Beliebtheit.
Bildquelle: VDM, Gerolsteiner, Gettyimages, Hajo
Lebenselixier

Die Deutschen sind stolz auf ihr Mineralwasser. Der Markt entwickelt sich gut. Doch die Vorteile und Besonderheiten müssen immer wieder erläutert werden.

Kein alkoholfreies Getränk ist in Deutschland so beliebt wie Mineralwasser. Rund 148 l trinkt jeder Bundesbürger laut dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) jährlich. In Deutschland gibt es knapp 200 meist mittelständische und regionale Mineralbrunnenbetriebe, die mehr als 500 verschiedene Wässer in den Markt bringen. Die deutschen Brunnen füllten 2017 insgesamt 3,4 Milliarden Liter Erfrischungsgetränke ab. Hierzu zählen auch Schorlen, Limonaden, Brausen und Wellnessgetränke auf Mineralwasser-Basis. Diese Warenkunde konzentriert sich aber auf die reinste Form des Mineralwassers und gibt einen Überblick darüber, worin sich das ehemalige Luxusgetränk von anderen Wässern wie Tafel- oder Leitungswasser unterscheidet, wie es entsteht und welchen Zusatznutzen die enthaltenen Mineralstoffe und Spurenelemente für die menschliche Gesundheit bieten.

Mineralwasser ist Ein Produkt aus der Natur
Mineralwasser ist unter den verschiedenen Wasser-Arten das wertvollste. Es entsteht in einem komplexen Prozess, der sich Jahrhunderte hinziehen kann. Dabei dringt Regenwasser in den Boden und sickert durch unterschiedliche Gesteinsschichten. Während dieser Zeit nimmt es Mineralstoffe wie Magnesium und Kalzium sowie Spurenelemente wie Eisen und Zink auf und wird mit Kohlensäure angereichert. Je langsamer und je länger das Wasser durch die Schichten sickert, desto mehr Mineralstoffe kann es herauslösen. Jedes Mineralwasser spiegelt so die Individualität der jeweiligen Region und des dort vorkommenden Gesteins wieder.

Eine Ausnahmestellung nehmen vulkanische Gebiete ein, da sich hier Wasser zusätzlich mit natürlicher Kohlensäure anreichert. Mineralwasser muss am Ort der Quelle oder in unmittelbarer Umgebung davon abgefüllt werden. Dies reicht allerdings nicht aus, damit ein Brunnen sein Wasser „Natürliches Mineralwasser“ nennen darf. Denn: Für Mineral- und Heilwässer gelten strenge Regelungen. Sie sind die einzigen Lebensmittel in Deutschland, die einer amtlichen Anerkennung bedürfen. Die anerkannten Wässer werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger mit Nennung des Namens der Quelle und dem Ort der Quellnutzung bekannt gegeben. Gesetzliche Details der Förderung und Deklarierung sind vom Gesetzgeber in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) festgehalten.

Eine gesetzliche und steuer-Rechtliche Sonderstellung
Die Sonderstellung von Mineralwasser als Lebensmittel wird auch bei der Besteuerung deutlich. Mineralwasser gilt nicht als Grundnahrungsmittel wie beispielsweise Kaffee. Diese Aufgabe erfüllt das Leitungswasser aus dem Hahn. Daher wird Mineralwasser auch mit 19 anstatt der üblichen 7 Prozent besteuert. Um die Qualität von Mineralwasser zu garantieren, wird es mehr als 200 Einzeluntersuchungen unterzogen. Bei den Brunnen erfolgen diese Analysen zum Teil mehrmals täglich, aber auch Behörden und unabhängige Labors sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Generell gilt: Wo „natürlich“ drauf steht, soll auch Natur drin sein. Nur wenige Behandlungsverfahren sind erlaubt. Die wichtigsten sind die Zugabe oder Reduzierung von Kohlensäure. Ein weiteres wichtiges Verfahren ist der Entzug von Eisen. Denn es gibt stark eisenhaltige Wässer, die beim Öffnen der Flasche eine braune Farbe bekommen würden, da das Eisen bei Sauerstoffkontakt oxidiert.

Eine Entschwefelung wird aus geschmacklichen Gründen vorgenommen. Auf dem Etikett finden sich alle Informationen, wie der Quellname, der Ort der Quellnutzung, die Verkehrsbezeichnung, Angaben zu Behandlungsverfahren („enteisent“), alle charakteristischen Bestandteile und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Mineralwasser ist im Prinzip unbegrenzt haltbar, der Gesetzgeber schreibt aber ein MHD von ein (PET-Flaschen) und zwei Jahren (Glas) vor.

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