Warenverkaufskunde Beikost

Babybreie & Co. sind mal herzhaft, mal fruchtig, mal gibt es sie im Gläschen, mal zum Anrühren. Die Vielfalt überfordert manche Eltern. Gut, wenn die Mitarbeiter den Durchblick haben.

Donnerstag, 30. März 2017 - Warenkunden
Hedda Thielking
Artikelbild Beikost
Auf Gemüsefeldern werden regelmäßig Bodenproben genommen.
Bildquelle: Gettyimages, Hipp-Gruppe, Klaus Arras/ www.bzfe.de, (c) BLE

Inhaltsübersicht

Streng geregelt und kontrolliert

Babynahrung gehört zu den Produktgruppen, die besondere gesetzliche Bestimmungen erfüllen müssen und streng geprüft werden.

Für viele Eltern ist das Leben mit einem Säugling absolutes Neuland. Sie haben Fragen über Fragen, auch zur Ernährung: Wann braucht das Baby Brei? Und welchen? Zuerst Karotten? Oder Obst? Manche Mütter und Väter, die sich noch nicht so gut auskennen, mögen beim Blick ins Babykostregal aufgrund der Produktvielfalt überfordert sein. Von den Mitarbeitern im Markt kann zwar niemand erwarten, dass sie die Eltern detailliert zur Ernährung von Säuglingen beraten können. Dafür gibt es entsprechende Fachkräfte wie Hebammen, Ernährungsfachkräfte sowie Kinder- und Jugendärzte, an die das Verkaufspersonal im Zweifel auch verweisen sollte. Es kann im Verkaufsgespräch aber hilfreich sein, wenn der verantwortliche Mitarbeiter z. B. über die Sicherheit der Produkte Bescheid weiß, die verschiedenen Beikostprodukte dem Ernährungsschema zuordnen (s. Abbildung S. 87) kann, und Tipps zum Umgang mit den Produkten im Haushalt geben kann. Dazu gibt diese Warenverkaufskunde hilfreiche Informationen.

Was ist Beikost?
Die Diätverordnung definiert Beikost so: Beikost bezeichnet alle Lebensmittel außer Milch, die den besonderen Ernährungsanforderungen gesunder Säuglinge und Kleinkinder entsprechen und zur Ernährung während der „Entwöhnungsphase“ und während der allmählichen Umstellung auf normale Kost dienen. Dazu gehören hauptsächlich folgende Kategorien:

  • Gemüse
  • Menüs, Fleisch- und Fischzubereitungen, Suppen, Eintöpfe
  • Früchte, Frucht & Getreide, Frucht & Joghurt
  • Milch- und Getreidebreie
  • Getränke speziell für Babys und Kleinkinder
  • Snacks
  • Die Kategorien, vor allem Menüs sowie Früchte & Co., gibt es für unterschiedliche Altersstufen.

Was Verordnungen fordern
Säuglinge (bis 12 Monate) und Kleinkinder (1 bis 3 Jahre) gehören zu den empfindlichsten Verbrauchern und benötigen deshalb besonderen Schutz. Daher müssen Nahrungsmittel, die für diese Altersgruppe angeboten werden, auch den sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie für Beikostprodukte bzw. der Verordnung über Diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) entsprechen. Für Beikostprodukte gelten also besondere gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Zutaten, Zusammensetzung, Rückstände und Kennzeichnung, z. B.:

  • Für Babynahrung gelten bei Rückständen noch strengere Grenzwerte als für die Lebensmittel, die nicht speziell für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden. Beikost ist nitratarm und sie muss praktisch frei von Pestiziden sein.
  • Für alle Beikostprodukte sind bestimmte Nährstoffgehalte vorgeschrieben. Getreidebeikost muss eine Mindestmenge an Getreide enthalten.
  • Nur wenige Zusatzstoffe sind für Säuglingsnahrung erlaubt. Konservierungsstoffe, Süßstoffe und künstliche Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Kost muss den Entwicklungsstufen und Fähigkeiten zur Nahrungsaufnahme des Säuglings entsprechen.
  • Hersteller müssen auf der Verpackung von Säuglings- und Kleinkindnahrung angeben, ab welchem Alter das Produkte geeignet ist.
  • Bio-Produkte müssen zusätzlich den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

Vom Acker bis ins Glas
Für sämtliche Beikostprodukte gilt: Schon beim Anbau von Obst, Gemüse, Getreide oder bei der Erzeugung von Fleisch und Milch müssen auch die Landwirte noch strengeren gesetzlichen Vorgaben nachkommen als es bei der Erzeugung herkömmlicher Lebensmittel der Fall ist.

Die Rohstoffe werden vor der Verarbeitung im Labor auf Schadstoffe und Rückstände genau analysiert. Nur die Zutaten, die „grünes Licht“ bekommen haben, gelangen in die Produktion.

Für die Herstellung eines Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Breis beispielsweise werden die Zutaten nach den Kontrollen und Analysen ähnlich wie im Haushalt verarbeitet: Karotten und Kartoffeln werden verlesen, gewaschen, geschält und gewürfelt. Fleisch wird in Stücke geschnitten.

Danach werden die Zutaten – soweit erforderlich – einzeln gegart und zerkleinert bzw. püriert. Anschließend werden die einzelnen Komponenten entsprechend den Rezepturen gemischt und gegebenenfalls mit weiteren Zutaten wie z. B. Gewürzen oder Öl ergänzt. Der fertige Brei wird anschließend in Gläschen gefüllt und vakuumverschlossen.

Wie lange haltbar?
Nun werden die befüllten Gläschen haltbar gemacht. Das geschieht ähnlich wie beim Einwecken im Haushalt allein durch Hitze – und ganz ohne Einsatz von Konservierungsstoffen. Temperatur und Erhitzungsdauer richten sich dabei nach der jeweiligen Rezeptur. Auf diese Weise werden nicht nur unerwünschte Keime abgetötet, sondern auch Nährwert und Geschmack geschont.

Die Restlaufzeit hängt von Zutaten und Verpackungstyp ab: Reine Fruchtgläser beispielsweise sind länger haltbar als milchhaltige Produkte. Im Schnitt sind Beikostartikel 9 bis 12 Monate haltbar.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf jeder Packung kenntlich gemacht werden. Zum Schluss werden die einzelnen Produktionschargen nochmal genau geprüft. Nur einwandfreie Produkte dürfen das Werk zum Verkauf verlassen.

Auf Gemüsefeldern werden regelmäßig Bodenproben genommen.Für die Herstellung von Beikost-Menüs wird das Gemüse (hier Brokkoli) erntefrisch verarbeitet.

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Bild öffnen Auf Gemüsefeldern werden regelmäßig Bodenproben genommen.
Bild öffnen Manche Hersteller verwenden für die Beikost Bio-Gemüse.
Bild öffnen Für die Herstellung von Beikost-Menüs wird das Gemüse (hier Brokkoli) erntefrisch verarbeitet.
Bild öffnen Mit etwa 8 bis 9 Monaten kann das Baby im Hochstuhl gefüttert werden und mit der Familie am Tisch sitzen.
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