Deklaration unverpackter Ware Die neue LMIV

Erfahren Sie hier mehr zur neuen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV).

Mittwoch, 18. April 2012 - Sortimente
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Die neue LMIV
Freiwillige Nährwertangaben pro Portion (inkl. Angabe des prozentualen Anteils am Richtwert der Tageszufuhr), die zusätzlich zur Nährwerttabelle zulässig sind. Die Abbildung berücksichtigt die vorgeschriebene Mindestschriftgröße.
Bildquelle: dge

Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2011 das Kompromisspaket zur neuen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verabschiedet. Drei Jahre dauerte das Ringen der EU-Mitgliedstaaten um eine gemeinsame Regelung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese Verordnung stellt nun sicher, dass Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung erhalten und Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. Die Angaben auf den Etiketten verpackter Lebensmittel sollen umfangreicher und besser lesbar sein, wie etwa zum Nährwert, zur Herkunft von Fleisch und Geflügel oder zu allergenen Zutaten. Auch für lose Ware gibt es neue Regelungen. Der Verbraucher soll künftig auch in Restaurants oder Bäckereien leichter erfahren können, in welchen Produkten sich allergene Stoffe verstecken.

Ziel der Verordnung ist, der Zersplitterung der bisherigen Kennzeichnungsregelungen entgegenzuwirken. In erster Linie führt sie daher bereits existierende Rechtsvorschriften zusammen und löst auf europäischer Ebene die bisherige Etikettierungs-Richtlinie 2000/13/EG und die Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie 90/496/EWG ab. Die nationalen Bestimmungen, die bislang diese Richtlinien umsetzten - die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) sowie die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV), verlieren mit Geltung der neuen Verordnung ihre Wirkung.

Die LMIV soll voraussichtlich Ende Oktober dieses Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und kurz danach in Kraft treten. Es sind jedoch nach Inkrafttreten der Verordnung noch Übergangsfristen zwischen drei und fünf Jahren vorgesehen.
Durch die Verordnung ergeben sich im Wesentlichen folgende neue Regelungen:

Nährwertkennzeichnung jetzt Pflicht
Nachdem der so genannten Lebensmittelampel1 eine Absage erteilt worden war, einigten sich die EU-Parlamentarier nun auf eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle. Bislang erfolgte die Nährwertinformation weitgehend freiwillig. Künftig ist es in allen EU-Ländern Pflicht, auf vorverpackten Lebensmitteln den Kaloriengehalt sowie die sechs Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz anzugeben („Big 7").

Im Vergleich zur bisherigen, im Allgemeinen freiwilligen Nährwertkennzeichnung (gemäß RL 90/496/EWG) fallen in der neuen Tabelle jetzt die Ballaststoffe weg und Salz wird nicht mehr als Natrium angegeben. Zwingend waren deren Angaben bislang im Rahmen der „Big 8" (Energiewert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium), wenn auf dem Etikett, in der Aufmachung oder in der Werbung eine nährwertbezogene Angabe zu Zucker, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen oder Kochsalz bzw. Natrium gemacht wurde.

Die Darstellung der neuen, verpflichtenden Nährwertkennzeichnung hat nun in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Wo diese auf der Verpackung stehen muss, bleibt allerdings den Herstellern überlassen.

Bilder zum Artikel

Bild öffnen Zukünftige Nährwerttabelle gemäß der neuen LMIV (in der vorgeschriebenen Mindestschriftgröße).
Bild öffnen Freiwillige Nährwertangaben pro Portion (inkl. Angabe des prozentualen Anteils am Richtwert der Tageszufuhr), die zusätzlich zur Nährwerttabelle zulässig sind. Die Abbildung berücksichtigt die vorgeschriebene Mindestschriftgröße.

Neue Produkte

Viel gelesen in Hersteller

HIT Produkte 2023

Im Gespräch - Hersteller