Das gilt auch für Fleisch. Gütesiegel, die den Mindeststandard nach EG-Öko-Verordnung garantieren (mindestens 95 Prozent Bio), sind das EU-Bio-Logo und das deutsche staatliche Bio-Siegel. Dieses wird seit September 2001 vergeben und derzeit 4.009 Unternehmen auf 63.803 Produkten genutzt.
Höhere Standards als EU- und deutsches Bio-Siegel garantieren in Deutschland folgende Bio-Anbauverbände:
Biokreis e.V. Verband für ökologischen Landbau und gesunde Ernährung ist in Bayern und Nordrhein-Westfalen tätig. Er fördert die Zusammenarbeit von Erzeugern, Verbrauchern und Verarbeitern in der Region nach ökologischen Grundsätzen.
Bioland ist der größte ökologische Anbauverband in Deutschland. Mehr als 5.400 Bio-Bauern und gut 920 Lebensmittelhersteller arbeiten nach den Richtlinien des Verbandes: Wie viele Tiere ein Landwirt halten darf, hängt z.B. davon ab, wie viel Futter er auf den Feldern erwirtschaften kann. Erkrankt ein Tier, bevorzugen Bioland-Bauern Naturheilverfahren und homöopathische Mittel.
Biopark wurde in Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Mehr als 700 Mitglieder arbeiten nach Biopark-Richtlinien. Ähnlich wie Bioland erlaubt Biopark ausschließlich ökologische Bewirtschaftung. Die Bauern benutzen betriebseigenes Futter und betriebseigenen Dünger.
Das Ziel des Demeter-Verbandes ist ein biologisch-dynamischer Landbau. Der Betrieb soll ein geschlossenes Gefüge bilden. Menschen, Tiere, Pflanzen, Erde und Kosmos stehen im Einklang.
Ecoland engagiert sich für Bio-Erzeuger der Region Hohenlohe und Baden-Württemberg. Ecoland ist u.a. im Bereich der Verbraucheraufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertretung der agrarpolitischen Interessen im Öko-Landbau tätig und trägt so zur Förderung des Öko-Landbaues bei.
Zu den Mitgliedern von Gäa – Vereinigung ökologischer Landbau mit Sitz in Dresden zählen kleine Gartenbaubetriebe ebenso wie landwirtschaftliche Unternehmen mit 2000 ha.
Naturland hat das Ziel, den ökologischen Landbau weltweit voranzubringen. International gehören ihm mehr als 53.000 Bauern an.
Bio-Wegweiser Die Bio-Siegel – ein Überblick
Die Begriffe „öko-“ und „bio-“ sind durch die EG-Öko-Verordnung aus dem Jahr 1991 gesetzlich geschützt. Nur wenn bei der Herstellung eines Produkts die Vorschriften zur Erzeugung, Etikettierung und Kontrolle im ökologischen Landbau etc. eingehalten werden, darf das Produkt als „bio-“ oder „öko-“ gekennzeichnet werden.
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