Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ab Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab dem Jahr 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst. Der Kooperationsansatz beider Partner richtet sich in erster Linie an Händler und Markenhersteller aus dem Food- und FMCG-Sektor und bietet eine Lösung für effizientes Management von Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung im Liefernetzwerk. Damit einher geht die Umsetzungskompetenz von F-Trace aus jahrelanger Rückverfolgbarkeitsexpertise sowie die Beratungs- und Kommunikationskompetenz von AFC, die bei der Definition von Datenanforderungen und bei der inhaltlichen Bewertung und Nutzung der Daten elementar ist. Ziel ist es Händler und Hersteller zu befähigen, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsinformationen automatisiert an nachfolgende Stufen weiterzugeben, die Erfassung, Speicherung und Nutzung von Transparenzdaten zu optimieren sowie ein nachhaltiges Vertrauen der Lieferkettenteilnehmer zu gewinnen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz F-Trace und AFC kooperieren
Die F-Trace GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GS1 Germany, unterstützt im Rahmen einer Kooperation mit der AFC Risk & Crisis Consult GmbH eine ganzheitliche Implementierung der Anforderungen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit sich bringt.
Bildquelle: GS1 Germany
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