Viele Unternehmen fühlen sich bei der Bekämpfung von Ladendiebstahl weitgehend allein gelassen. Das behauptet die DIHK aufgrund von Befragungen von Mitgliedsunternehmen. Allein im Jahr 2024 wurden nach DIHK-Angaben bundesweit rund 405.000 Fälle polizeilich erfasst, von denen der Großteil unaufgeklärt geblieben sei. Hinzu komme eine hohe Dunkelziffer, da viele Diebstähle gar nicht mehr angezeigt würden. Händler berichten zudem laut DIHK von einer unzureichenden Strafverfolgung und damit fehlender Abschreckungswirkung.
Diebstähle oft erst zeitverzögert erkannt
Aus Sicht vieler Unternehmer lohnt sich der Aufwand einer Anzeige zu selten, die häufig im Sande verläuft – insbesondere in Zeiten von Personalengpässen. Ferner verweist die DIHK darauf, dass Täter zunehmend professionell und aggressiv agieren. Das sorge nicht nur für eine zusätzliche Belastung der Mitarbeitenden, sondern gefährde vor allem ihre Sicherheit im Arbeitsalltag. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz von Kameras und digitalen Sicherheitssystemen an Bedeutung.
Ein wichtiges Problem in diesem Zusammenhang: Häufig würden Diebstähle erst zeitverzögert erkannt. Somit stehen aus DIHK-Sicht rechtliche Vorgaben, wie etwa die in der Praxis übliche Speicherfrist von 48 bis 72 Stunden für die Videoaufzeichnungen, einer wirksamen Aufklärung entgegen.
Kameras Teil ganzheitlicher Sicherheit
Die DIHK argumentiert: Für Unternehmen sind Kameras heute kein isoliertes Überwachungsinstrument, sondern Teil ganzheitlicher Sicherheitskonzepte. Trotz des erkennbaren Nutzens stoßen Unternehmen beim Einsatz moderner Technik jedoch auf erhebliche rechtliche Unsicherheiten: Unterschiedliche Auslegungen der Datenschutzvorgaben durch die Bundesländer, kurze Speicherfristen und uneinheitliche Anforderungen der Aufsichtsbehörden führen der DIHK zufolge zu Planungsrisiken.
Datenschutz muss verhältnismäßig sein
Erhebungen der DIHK zeigen, dass insbesondere Filialunternehmen und kleinere Betriebe Investitionen zurückstellen oder innovative Lösungen gar nicht erst ausprobieren, weil die rechtliche Bewertung unklar ist. Damit bleibe vorhandenes Präventionspotenzial ungenutzt, heißt es.
Die IHK‑Organisation sieht die Gefahr, dass gut gemeinte Datenschutzregelungen in der praktischen Anwendung ihre Wirkung verfehlen und die Betriebe mit den Folgen von Kriminalität alleinlassen. Datenschutz bleibe ein hohes Gut, müsse aber verhältnismäßig ausgestaltet sein und den realen Sicherheitslagen im Handel Rechnung tragen.
Verlässlicher Rechtsrahmen für mehr Sicherheit
Erforderlich seien deshalb klare, praxistaugliche und bundesweit einheitliche Regelungen für den Kameraeinsatz im Einzelhandel. Dazu gehören realistische Speicherfristen, rechtssichere Leitlinien für KI‑gestützte Videoanalysen und eine harmonisierte Auslegung durch die Datenschutzaufsicht.
Gleichzeitig braucht es nach Auffassung der DIHK eine konsequentere Strafverfolgung und eine bessere Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Ziel müsse ein verlässlicher Rechtsrahmen sein, der Sicherheit ermögliche, Investitionen nicht behindere und Persönlichkeitsrechte wahre.