Fake-Fuhrunternehmer Haftstrafen für Betrug mit gestohlenen Lebensmitteln

Nach dem Betrug mit abgezweigten Lebensmitteln hat das Landgericht Düsseldorf drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen drei und etwas mehr als fünf Jahren verurteilt. Die Täter waren als sogenannte Fake-Fuhrunternehmer kriminell geworden. Der Gesamtschaden betrug rund 800.000 Euro.

Mittwoch, 20. Mai 2026, 09:43 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Gesamtschaden von 800.000 Euro: Das Landgericht Düsseldorf hat gegen drei Fake-Fuhrunternehmer Haftstrafen verhängt. Bildquelle: Getty Images

Das Landgericht Düsseldorf hat gegen drei Fake-Fuhrunternehmer Haftstrafen verhängt. Ein 47 Jahre alter Dortmunder erhielt nach Gerichtsangaben eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten, da er lediglich als Helfer beteiligt gewesen sei. Die Täter wollten mit gestohlenen Lebensmitteln Kasse machen.

Daten einer Bremer Spedition missbraucht

Das Gericht sprach die vier Männer im Alter zwischen 34 und 63 Jahren aus Dortmund und Düsseldorf wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs schuldig. Beim Hauptangeklagten verhängte das Gericht fünf Jahre und vier Monate Haft. Damit blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von sechs Jahren. In drei Fällen entsprachen die Urteile den Anträgen der Anklägerin.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die Gruppe mit den Daten einer namhaften Bremer Spedition Zugang zu einer Onlinefrachtbörse verschafft und mit einer leicht veränderten E-Mail-Adresse Transportaufträge angenommen. Ihr Trick: Statt der Endung .de hatten sie .com verwendet. So gaben sich die Angeklagten als Mitarbeiter oder Beauftragte der bekannten Spedition aus. 

20 Tonnen Milchprodukte abgeholt

Auf diese Weise seien unter anderem in Neuss 20 Tonnen Milchprodukte im Wert von rund 80.000 Euro abgeholt und für weniger als die Hälfte weiterverkauft worden. Wenige Tage später habe die Gruppe dort Molkereiprodukte und Fruchtsäfte im Wert von knapp 43.000 Euro übernommen. 

In Mülheim an der Ruhr soll die Bande mit fünf Lastwagen versucht haben, 380.000 Tafeln Schokolade im Wert von rund 1,1 Millionen Euro abzuzweigen. Zudem seien unter anderem Stahl, Waschmittel und Schimmelentferner ergaunert worden.

Die Waren seien bei den Versendern abgeholt, aber nicht bei den Empfängern abgeliefert worden. Laut Anklage wurden die Güter anschließend teils deutlich unter Wert weiterverkauft, überwiegend an einen Restpostenhändler in Hagen. Abgerechnet worden sei über eine Mitte 2024 gegründete Scheinfirma einer weiteren Komplizin.

Das Gericht stellte für einen Teil der Vorwürfe das Verfahren ein und legte einen Gesamtschaden von rund 800.000 Euro zugrunde. Die Anklage war von einem Millionenschaden ausgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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