Vogelgrippe Geflügelbranche: Angst vor Grippe

Erstmals wurde das Vogelgrippe-Virus H5N8 in Europa nachgewiesen. Konsequenzen für Handel und Verbraucher.

Freitag, 12. Dezember 2014 - Management
Heidrun Mittler
Artikelbild Geflügelbranche: Angst vor Grippe

Nicht nur Menschen, auch Vögel können an Grippe (Fachbegriff Influenza) erkranken. Dabei kennt man in der Medizin Viren, die wenig oder stark krankmachen. Solche Viren verändern sich ständig. Zur Unterscheidung werden sie mit einem Zusatz gekennzeichnet: Das aktuelle Virus, das die Geflügelbranche in Atem hält, heißt H5N8. Es ist nicht identisch mit dem Erreger, der 2003 die „Geflügelpest“ verursacht hat.

In den letzten Wochen ist die Vogelgrippe mit H5N8 in einem Putenmastbetrieb in Deutschland sowie in weiteren Betrieben in den Niederlanden und Großbritannien aufgetreten. Daraufhin wurden die betroffenen Bestände getötet, die Kadaver fachgerecht entsorgt. Bei Rügen ist kürzlich das Virus H5N8 bei einer Wildente nachgewiesen worden. Manche Wissenschaftler sehen darin die Bestätigung für die Behauptung, dass Wildvögel die Krankheit übertragen können. Um mögliche Übertragungen auf Geflügel zu vermeiden, ist in bestimmten Regionen Deutschlands eine Stallpflicht für Hühner und anderes Geflügel erlassen worden. Betroffen sind zum Beispiel Gebiete in der Nähe von Küsten oder größeren Gewässern, die von Wildvögeln auf ihrer Flugroute als Rastplatz genutzt werden.

Die Anordnung einer solchen Stallpflicht ist auch für Legehennen-Halter wichtig, die Freilandeier produzieren. Die Eier dürfen weiter als Freiland-Eier vermarktet werden, auch wenn die Tiere für maximal zwölf Wochen innerhalb eines Jahres in den Ställen gehalten werden mussten.

Menschen sind bislang nicht mit dem Virus H5N8 infiziert worden – zumindest ist laut dem Robert-Koch-Institut kein solcher Fall bekannt. Seit 2003 jedoch sind insgesamt mehr als 1.000 Menschen weltweit an Vogelgrippe erkrankt, allerdings an anderen Typen als H5N8. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf Menschen kann „nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, so das Robert-Koch-Institut.

Was heißt das für den Verzehr von Geflügel? Es gelten lediglich die gleichen Regeln wie bisher: Keine rohen Geflügelprodukte verzehren, das betrifft Fleisch, Fleischerzeugnisse und Eier!