Tierwohl Koalition einigt sich auf Verbesserungen im Baurecht

Union und SPD im Bundestag haben sich auf Erleichterungen beim Umbau von Ställen für eine bessere Tierhaltung verständigt.

Dienstag, 22. Juni 2021 - Hersteller
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Mit dem Gesetzentwurf über bauliche Änderungen zur Verbesserung des Tierwohls soll die artgerechtere Haltung von Jungsauen und Sauen unterstützt werden, wie Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol mitteilten. „Wir schaffen im Bauplanungsrecht die Möglichkeit, auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplans Tierwohlverbesserungen durch bauliche Änderungen zu erreichen“, teilte Lange mit. Im Vordergrund stehe die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Jungsauen und Sauen, ohne dass es zur Vergrößerung des Tierbestands komme. Bartol betonte: „Tierwohlverbesserungen sollen und werden nicht am Baurecht scheitern.“

Für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die vor September 2013 zugelassen wurden, musste seitdem den Angaben zufolge ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Entschließungsplan beschlossen werden, damit bei baulichen Änderungen Verbesserungen des Tierwohls erreicht werden konnten. Unter engen Voraussetzungen würden solche baulichen Änderungen mit dem Gesetz jetzt wieder vereinfacht, hieß es. Damit werde auch ein Anreiz gesetzt, auf Fördermittel für den Stallumbau aus dem Konjunkturpaket vom vergangenen Jahr zurückzugreifen.

 

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