„Da wird das Wort ‚Mittelstandsfreundlichkeit‘ zur politischen Worthülse und das Vertrauen in den Rechtsstaat mit Füßen getreten“, kritisiert Brauerpräsident Georg Schneider (Foto). Das Urteil sei ein Skandal.
Der Bayerische Brauerbund hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz von 2004 bis zum Bundesfinanzhof geklagt. Dieser hatten die verfassungsrechtlichen Bedenken 2011 bestätigt und den Fall zur Entscheidung nach Karlsruhe gegeben. Die Verfassungsrichter teilten am Donnerstag mit, die damalige Gesetzgebung sei verfassungswidrig gewesen, der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat habe seine Kompetenzen überschritten.
Aber die Vorschriften seien inzwischen neu geregelt oder bestätigt worden und inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb habe das Urteil keine praktischen Auswirkungen. Der Brauerbund kritisierte, damit werde die Hoffnung hunderter Brauereien enttäuscht.