Trendtag Sachsen-Anhalt Noch viele offene Fragen in Sachen LMIV

Der 5. Trendtag Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalt drehte sich um die Lebensmittel-Informationsverordnung. Der Handel muss vor allem in Schulungen investieren.

Freitag, 12. Dezember 2014 - Hersteller
Susanne Klopsch
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Die in diesem Monat in Kraft tretende Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union war zentrales Thema des 5. Trendtags der Ernährungswirtschaft Sachsen-Anhalt. Veranstaltet wurde er vom Netzwerk Ernährungswirtschaft gemeinsam mit der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt und der Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes.

Ziel des Gesetzes ist die Formulierung klarer, einheitlicher Vorgaben für die Hersteller und die Gewährleistung umfassender und verständlicher Informationen zu den Produkten für Verbraucher. Auch wenn der Ansatz gut sei, bleiben nach Ansicht der Teilnehmer des Trendtages offene Fragen und Unklarheiten. Muss bei Joghurt darauf verwiesen werden, dass er aus Milch gemacht wird? Muss angegeben werden, ob der Wurstdarm essbar ist oder nicht und von welchem Tier er stammt? Dr. Frank Tebling, Lebensmittelchemiker, verwies auf Kleinigkeiten, die große Wirkung haben – für den Verbraucher, wenn er Allergiker ist, und davon gibt es hierzulande laut Ärzteverband Deutscher Allergologen rund 20 bis 30 Mio., oder für den Hersteller oder Verkäufer, der bei Nichtdeklaration eine Ordnungsstrafe zahlt. Die Zutatenliste muss ab 13. Dezember noch breiter ausgelegt sein und die allgemeinverständliche Bezeichnung aller Primärzutaten sowie ihre Herkunft enthalten. Allergene müssen hervorgehoben werden. Die verpflichtenden Nährwertkennzeichnungen für die sogenannten BIG 7: Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz (anstatt wie bisher Natrium) – sind in Zahl und Wort, wenn nötig mehrsprachig, gut lesbar, in neuer Reihenfolge anzugeben. „Alle Angaben müssen dem Verbraucher vor der Kaufentscheidung zugänglich sein, bzw. zur Verfügung gestellt werden. Egal, ob es sich um verpackte, vorverpackte oder lose Lebensmittel handelt“, betonte Rechtsanwalt Matthias Horst.

Lebensmittelexperte Frank Tebling verwies auf Flyer und das Internet, die als ergänzende Informationsträger von der neuen LMIV akzeptiert werden. Ralf Marggraf, Abteilungsleiter des Qualitätsmanagements der Edeka Minden-Hannover, machte deutlich, welche Anforderungen an die Verkäufer gestellt werden. „Das Verkaufspersonal an der Theke muss geschult werden, und es muss ein vollständiger Kundeninformationsordner ausliegen“, unterstrich der Kaufmann. Er setzt auf die neuen Informationstechnologien und sieht die Zukunft in Computer-Terminals und Tablets, die dem Käufer die entsprechende „Warenkunde“ vermitteln.

Bilanz der Diskussion: Angesichts des Mehraufwandes und der vielen ungeklärten Fragen ist die Chance auf eine Entschlackung der Informationsflut nicht genutzt worden. Dr. Thomas Lange, Geschäftsführer AMG: „Es gibt für die Ernährungswirtschaft noch viele offene Fragen. Ein Teil davon konnte auf dem Trendtag beantwortet werden, andere hat nun endlich der Gesetzgeber einmal zu klären.“