Unlautere Handelspraktiken Bundesbehörde rügt Edeka für mehrere Fälle

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat Edeka wegen überlanger Zahlungsziele gerügt. Der Handelskonzern hatte Lieferanten in mehreren Fällen nach mehr als 60 Tagen bezahlt. Edeka räumte die Verstöße ein und passte die betroffenen Verträge an.

Mittwoch, 15. Juli 2026, 10:52 Uhr
Theresa Kalmer
Edeka passte Zahlungsziele und Verträge nach den Ermittlungen der BLE an. Bildquelle: Getty Images

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat Edeka wegen überlanger Zahlungsziele gegenüber Lieferanten gerügt. Der Handelskonzern hatte laut der Behörde in den Jahren 2023 und 2024 Waren erst nach mehr als 60 Tagen bezahlt und damit gegen gesetzliche Fristen verstoßen. Edeka räumte die Verstöße ein und passte nach Angaben der BLE die betroffenen Verträge und Zahlungsprozesse an.

Vereinbarungen mit zwei Salamiherstellern im Fokus 

Auslöser der Ermittlungen waren mehrere Beschwerden und Hinweise von Lieferanten, insbesondere aus der Milch- und Fleischindustrie. Die BLE leitete daraufhin zwei Verfahren ein und forderte sowohl von Edeka als auch von den betroffenen Lieferanten Auskunft. Dabei fand die Behörde konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Edeka in mehreren Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsfristen überschritten hatte.

Exemplarisch prüfte die BLE die Liefervereinbarungen mit zwei Salamiherstellern. Mit beiden hatte Edeka laut der Behörde im Dezember 2022 und März 2023 Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen vereinbart. Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz schreibt jedoch vor, dass Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen innerhalb von höchstens 30 Tagen bei verderblichen Produkten und 60 Tagen bei allen übrigen Produkten bezahlt werden müssen. Darüber hinaus stellte die BLE fest, dass Edeka insgesamt 245 Rechnungen der beiden Lieferanten im Zeitraum vom 31. Mai 2023 bis zum 7. März 2024 erst nach mehr als 60 Tagen beglichen hatte.

Edeka passte Verträge erst nach Behördenanfrage an

Edeka teilte auf Anfrage der Lebensmittel Praxis mit, man habe die Sachverhalte im Verfahren „transparent offengelegt“ und die betroffenen Zahlungsziele „bereits frühzeitig angepasst“. Der Konzern betonte, faire und verlässliche Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten hätten „einen hohen Stellenwert“. Laut der BLE passte Edeka die Zahlungsziele in zahlreichen Verträgen allerdings erst nach dem Auskunftsverlangen der Behörde an, hält diese jedoch inzwischen auch im aktuellen Zahlungsverkehr ein. Seit der Bereinigung seien keine weiteren Beschwerden oder Hinweise von Lieferanten eingegangen, weshalb die BLE von weiteren Ermittlungen absehe.

Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. Edeka kann dagegen Klage erheben. Zuständig wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht Düsseldorf.

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