Digitale Dienste EU verhängt 200-Millionen-Euro-Strafe gegen Temu

Die EU-Kommission bestraft den chinesischen Online-Marktplatz Temu wegen mangelhafter Risikobewertung für Verbraucher. Testkäufe hatten unter anderem unsichere Ladegeräte und belastetes Babyspielzeug zutage gefördert. Die Strafe von 200 Millionen Euro bleibt dennoch weit unter dem möglichen Höchstbetrag von 6 Prozent des Jahresumsatzes.

Donnerstag, 28. Mai 2026, 12:54 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Babyspielzeug, Kleider, Elektronik – auf Temu können Kunden alles Mögliche günstig kaufen. Mit Risiken, wie Testkäufe zeigen. Bildquelle: Getty Images

Die EU-Kommission hat eine Strafe von 200 Millionen Euro gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu verhängt. Das Unternehmen habe die Risiken für Verbraucher durch illegale Produkte nicht ordnungsgemäß bewertet, teilte die Brüsseler Behörde mit. Es handle sich um einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act).

Virkkunen: Temu-Risikobewertung unterschätzt konkrete Risiken

Die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, kritisierte die Risikobewertung des Unternehmens deutlich: „Die Risikobewertung von Temu unterschätzt konkrete Risiken, ist zu unspezifisch, stützt sich nicht auf solide Beweise und ist nicht umfassend.“ Temu habe mittlerweile 130 Millionen Kunden in Europa, sodass illegale Produkte viele Verbraucher erreichten. Die Behörde verwies auf Testkäufe aus dem vergangenen Jahr, bei denen ein hoher Anteil der geprüften Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden habe. Auch bei Babyspielzeug seien Chemikalien-Grenzwerte überschritten worden. Zudem habe bei einigen Produkten Erstickungsgefahr durch abnehmbare Teile bestanden.

Temu will weiter mit EU-Kommission kooperieren

Die EU-Kommission bemängelte außerdem, dass Temu seine Risikobewertung auf allgemeine Informationen über den gesamten E-Commerce-Sektor gestützt habe, statt konkrete Belege zum eigenen Dienst heranzuziehen. Ferner habe das Unternehmen nicht ausreichend untersucht, inwieweit die Gestaltung seiner Plattform – etwa Produktwerbung durch Influencer oder Empfehlungssysteme – das Risiko verstärken könnte, illegale Produkte zu verbreiten. Temu muss die Strafe zahlen und die Mängel beheben. Andernfalls drohen zusätzliche tägliche Strafzahlungen.

Temu teilte mit, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen und „alle verfügbaren Optionen abzuwägen“. Das Unternehmen werde weiter konstruktiv mit der EU-Kommission zusammenarbeiten. Temu gebe europäischen Verbrauchern „Zugang zu einer breiten Palette erschwinglicher Produkte“ und helfe auch europäischen Unternehmen beim Errreichen von mehr Kunden.  

EU-Kommission nimmt auch Aliexpress und Shein ins Visier

Für den Lebensmittelhandel und den stationären Handel insgesamt dürfte die Entscheidung von Bedeutung sein, da Temu seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv ist und mit extrem niedrigen Preisen den Wettbewerb unter Druck setzt. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer kritisieren seit Längerem die Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Auch die chinesischen Konkurrenten Aliexpress und Shein stehen im Fokus der EU-Kommission. Unabhängig von der Strafe untersucht die Behörde den Angaben zufolge derzeit, ob Temu unter anderem den Zugang von Forschern zu Daten unzulässig einschränkt und mehr gegen den Verkauf illegaler Produkte tun müsste.

Erst zweite Strafe auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste

Die Strafe gegen Temu ist erst die zweite auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste, das seit Februar 2024 gilt. Im Dezember hatte die EU-Kommission die Online-Plattform X von Elon Musk wegen Transparenzmängeln mit einer Strafe von 120 Millionen Euro belegt. Möglich wären Strafen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – bei Temu lag dieser laut EU-Kommission im Jahr 2025 bei 53 Milliarden Euro. Die verhängte Strafe bleibt damit weit unter dem möglichen Höchstbetrag.

Um den wachsenden Billigimporten aus China entgegenzuwirken, führt die EU ab Juli zudem eine Abgabe von drei Euro für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro ein. Ab November soll darüber hinaus eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten. Deren Höhe muss die EU-Kommission noch festlegen.

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